VDI 6023
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Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Hier werden offenbar Dinge durcheinander geworfen: Ein solches Formular gibt es nicht.
In VDI/DVGW 6023 werden die zu Parameter der geforderten mikrobiologischen Untersuchungen aufgeführt. Dazu wird es einen Analysebericht des Labors geben. Dieser sollte dann dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Dazu kann die Urkunde einer Schulung nach VDI/DVGW 6023, mindestens Kategorie B, des Installateurs beigefügt werden, der die Arbeiten durchgeführt hat.
Antwort:
Nach VDI/DVGW 6023 soll die Hygiene-Erstuntersuchung nach der Befüllung und Spülung der Anlage durchgeführt werden. Verantwortlich ist hierfür der Installateur (Er will ja damit den Nachweis erbringen, dass er sauber gearbeitet hat und die Anlage sauber übergibt.) Wenn zwischen Erstbefüllung/Spülung und Übergabe/Abnahme eine Zeit verstreicht, würde ich als Installateur die Erstuntersuchung erst unmittelbar vor der Abnahme durchführen lassen, um auch hier den Nachweis zu haben, dass ich als Installateur nicht nur sauber gearbeitet habe, sondern auch bis zu Abnahme (in meinem Verantwortungsbereich) für einen bestimmungsgemäßen Betrieb gesorgt habe.
Der Planer ist hier wohl eher nicht involviert, abgesehen davon, dass er geeignete Probenahmestellen festlegen könnte bzw. im Rahmen der Bauüberwachung diese Analyseergebnisse auch bekommen sollte.
Die Schulung nach VDI/DVGW 6023 ist kein verbindliches MUSS. Um Trinkwasser-Installationen ausführen zu dürfen, muss es ein eingetragenes Vertrags-Installationsunternehmen sein. Die Schulung nach VDI/DVGW 6023, Kat. A, für die Meister und Obermonteure bzw. nach Kat. B für die ausführenden Monteure ist nur eine (dringende) Empfehlung, aber hat keine zwingende juristische Verbindlichkeit im Sinne einer Muss-Bestimmung. Allerdings kann der Auftraggeber durchaus die Auftragsvergabe auf Firmen beschränken, die den Nachweis nach Kat. A/B erbringen können. Das ist dann aber immer eine individuelle Entscheidung.