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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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FAQ

Antwort:

Was sind die Voraussetzungen für die VDI-Urkunde? Es handelt sich um Nachweise abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildungen oder ausgeübter Tätigkeiten, die die Vermutung rechtfertigen, dass die Person das nötige Vorwissen hat, um der Schulung folgen und das präsentierte Wissen in ihren Wissensschatz einbauen zu können. Wissen veraltet, und zwar sowohl durch Nichtgebrauch als auch durch Weiterentwicklung des allgemeinen Wissensstands.
Für eine Teilnahmebescheinigung gibt es keine solchen fachlichen Voraussetzungen. Sie bestätigt ja auch lediglich eine Teilnahme, nicht den Lernerfolg. Und wenn sie/er einmal da war, dann gilt auch nach sechs Jahren noch, dass sie/er am 29.6.2020 da war.
Gleichwohl kann auch eine Person ohne abgeschlossene Berufsausbildung durch Ausübung bestimmter Tätigkeiten Erfahrungswissen erwerben. In diesem Fall kann sie der Schulung natürlich auch folgen. Für solche Menschen ist die Teilnahmebescheinigung eigentlich gedacht, nicht für einen Quereinsteiger ohne Erfahrung, der den ganzen Tag einer B-Schulung lang nur "Bahnhof" versteht. Dann aber gilt wieder, dass Wissen veraltet.
Fazit: Auch eine Teilnahmebescheinigung, die älter als fünf Jahre ist, sollte man tunlichst erneuern.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Person mit Teilnahmebescheinigung trotz fehlenden Nachweises einer einschlägigen beruflichen Qualifikation etwas gelernt hat,

Antwort:

Grundsätzlich ist diese Ausführung ok, solange die 3-Liter-Regel eingehalten ist, da es sich hier ja um Einzelzuleitungen zu Entnahmestellen handelt. Wenn aber von vornherein erkennbar ist, dass eine Entnahmestelle über Zeiträume von mehr als 72 Stunden nicht genutzt wird (wie eine Entnahmestelle zur Gartenbewässerung, die in der Regel im Winter ungenutzt bleibt), ist davon auszugehen, dass hier eine Stagnationsleitung vorliegt. Diese wiederum ist nicht zulässig.
Bei Einzelzuleitungen ist der bestimmungsgemäße Betrieb sicherzustellen. Er wird in VDI/DVGW 6023-1 und VDI 6023-3 beschrieben und sieht vor, dass der Wasserwechsel ganzjährig spätestens alle 72 Stunden erfolgen muss. Gibt es Betriebsunterbrechungen, ist Tabelle 2 der VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 i.V.m. Abschnitt 6.1.1 anzuwenden: "Bei befristeter Außerbetriebnahme sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bestandsinstallation sowie zur Wiederinbetriebnahme zu treffen."
Stagnationsleitungen sind genau deswegen zu vermeiden, weil sie ein Verkeimungsrisiko bergen. Wenn eine Stichleitung verkeimt ist, werden am Abzweig aus diesem Reservoir immer wieder Keime in die restliche Trinkwasser-Installation abgegeben. Das ist mit Blick auf Legionellen besonders bei solchen Entnahmestellen kritisch, die Aerosole erzeugen können (z. B. Dusche).

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