VDI 6023
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Zurückgezogen
Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems
- Erscheinungsdatum
- 1999-12
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 40
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.
FAQ
Antwort:
Es gibt diverse Empfehlungen (FH Münster, Herstseller), die sich zwischen 10 und 50 cm bewegen. Sie sollten hier mit dem Hersteller reden und dessen Vorgaben beachten.
Antwort:
Was sind die Voraussetzungen für die VDI-Urkunde? Es handelt sich um Nachweise abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildungen oder ausgeübter Tätigkeiten, die die Vermutung rechtfertigen, dass die Person das nötige Vorwissen hat, um der Schulung folgen und das präsentierte Wissen in ihren Wissensschatz einbauen zu können. Wissen veraltet, und zwar sowohl durch Nichtgebrauch als auch durch Weiterentwicklung des allgemeinen Wissensstands.
Für eine Teilnahmebescheinigung gibt es keine solchen fachlichen Voraussetzungen. Sie bestätigt ja auch lediglich eine Teilnahme, nicht den Lernerfolg. Und wenn sie/er einmal da war, dann gilt auch nach sechs Jahren noch, dass sie/er am 29.6.2020 da war.
Gleichwohl kann auch eine Person ohne abgeschlossene Berufsausbildung durch Ausübung bestimmter Tätigkeiten Erfahrungswissen erwerben. In diesem Fall kann sie der Schulung natürlich auch folgen. Für solche Menschen ist die Teilnahmebescheinigung eigentlich gedacht, nicht für einen Quereinsteiger ohne Erfahrung, der den ganzen Tag einer B-Schulung lang nur "Bahnhof" versteht. Dann aber gilt wieder, dass Wissen veraltet.
Fazit: Auch eine Teilnahmebescheinigung, die älter als fünf Jahre ist, sollte man tunlichst erneuern.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Person mit Teilnahmebescheinigung trotz fehlenden Nachweises einer einschlägigen beruflichen Qualifikation etwas gelernt hat,