Direkt zum Inhalt

VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
108,60 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Tatsächlich befindet sich die VDI/DVGW 6023 derzeit in Überarbeitung und wird beizeiten durch VDI 6023 Blatt 1 ersetzt werden. Unabhängig vom Blatt 1 der Reihe, das künftig nur noch die technischen Inhalte wiedergeben wird, wird VDI-MT 6023 Blatt 4 erarbeitet. Diese letztgenannte Richtlinie wird die Schulung beschreiben, was derzeit noch in VDI/DVGW 6023, Anhang D, geschieht. Damit stellt sich in der Tat auch die Frage, wie in der „Zwischenzeit“, der Phase zwischen dem Ersatz der VDI/DVGW 6023 durch einen neuen Weißdruck VDI 6023 Blatt 1 und dem Erscheinen der neuen VDI-MT 6023 Blatt 4, mit Schulungen umzugehen ist.
VDI-MT 6023 Blatt 4 (das „Schulungsblatt“) wird, wie alle VDI-Richtlinien, zunächst als Gründruck erscheinen, um allen Interessierten die Gelegenheit zur Kommentierung zu geben. Wir rechnen mit diesem Gründruck nicht mehr in diesem Jahr, mit dem Weißdruck dementsprechend frühestens im Herbst 2020.
Trotzdem wird es kein "Vakuum" bei den Schulungen geben, denn solange die neue VDI-MT 6023 Blatt 4 nicht als Weißdruck erscheint, gilt für Schulungen weiter VDI/DVGW 6023, Anhang D.
Wir werden, damit sich die Schulungen auf eine veröffentlichte allgemein anerkannte Regel der Technik beziehen können, diesen Teil der Richtlinienreihe als "Restnorm" (VDI/DVGW 6023 ohne technische Inhalte) belassen.
Ferner ist wichtig zu wissen: Zertifikate, die nach VDI/DVGW 6023 erworben wurden, werden nicht mit Erscheinen der VDI-MT 6023 Blatt 4 ungültig! Einschlägige Fortbildungsmaßnahmen werden empfohlen.
D. h.: Es gibt keinen Grund, anstehende Schulungen aufzuschieben, um auf die „neue Schulung“ zu warten.

Antwort:

TrinkwV § 16 (3) legt fest: Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c, d, e oder Buchstabe f haben in den Fällen, in denen ihnen die Feststellung von Tatsachen bekannt wird, nach welchen das Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation in einer Weise verändert ist, dass es den Anforderungen der §§ 5 bis 7 nicht entspricht, erforderlichenfalls unverzüglich Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und erforderlichenfalls Maßnahmen zur Abhilfe durchzuführen oder durchführen zu lassen und darüber das Gesundheitsamt unverzüglich zu unterrichten.
Das Gesundheitsamt überwacht, dass die Anforderungen der Rechtsvorschriften eingehalten werden, was es aber nur kann, wenn es Kenntnis von Abweichungen hat. Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) sagt ferner in § 39 "Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde" sagt nämlich:
"(2) Die zuständige Behörde hat die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um
1. die Einhaltung der Vorschriften des § 37 Abs. 1 und 2 und von Rechtsverordnungen nach § 38 Abs. 1 und 2 sicherzustellen, (-> TrinkwV)
2. Gefahren für die menschliche Gesundheit abzuwenden, die von Wasser für den menschlichen Gebrauch im Sinne von § 37 Abs. (…)"
Ergo bleibt der UsI grundsätzlich für die Trinkwasserqualität verantwortlich; wenn er das dem GA nicht meldet, ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Das GA überwacht (bei Kenntnis), ob der UsI seinen Pflichten nachkommt. Das UBA ist eine beratende Behörde und hat damit nichts zu tun.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen