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VDI 6023 Blatt 2 - Zurückgezogen

Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training

Erscheinungsdatum
2005-03
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
17
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.

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FAQ

Antwort:

Der VDI beschreibt in seinen Richtlinien und Expertenempfehlungen das nach Ansicht der auf aktuellem Stand aus- und fortgebildeten Fachleute technisch richtige Vorgehen. Er ist nicht befugt, zwingende Verpflichtungen zu "erlassen". Das kann nur der Gesetzgeber. Daher ist jede VDI-Richtlinie oder auch VDI-Expertenempfehlung grundsätzlich nur eine Empfehlung. Allerdings die Empfehlung eines Kreises von ausgesuchten Fachleuten. Um hygienerelevante Aufgaben „richtig“ erledigen zu können, ist neben Kenntnis der Anlage ein Grundwissen über Hygiene erforderlich. Woher dieses Grundwissen stammt, ist jedoch unerheblich.
Kommt es zu einem Schadensfall, z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Nutzers eines Wasserspenders, will der Betreiber nachweisen, dass er die geschuldete Sorgfalt hat walten lassen. Das beinhaltet auch, dass er sichergestellt hat, dass Personen, die mit relevanten Aufgaben betraut sind, die nötige Qualifikation haben, diese Aufgaben zu erfüllen. Die von uns vorgeschlagenen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von VDI-Partnerschulungen sind folglich nur eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, diese Qualifikation zu erwerben. Für VDI-Partnerschulungen übernimmt der VDI die Qualitätssicherung und bezeugt mit seinem Logo auf der Schulungsurkunde seine Überzeugung, dass Personen, die an einer solchen Schulung erfolgreich teilgenommen haben, angemessen qualifiziert sind. Sicher können auch andere Qualifikationsmaßnahmen das leisten, nur wissen wir als VDI nicht, wie gut oder schlecht diese sind. Sicher können auch sie als Betreiber auf anderem Wege nachweisen, dass Ihr Personal für bestimmte Aufgaben angemessen qualifiziert ist. Mit der VDI-Urkunde wird es nur einfacher.

Antwort:

Die TrinkwV sieht im §14 die allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen vor. Im §15 werden die Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt. Der §16 Konformitätsvermutung erläutert, wann davon ausgegangen werden kann, dass die für ein Produkt (Bauteil) verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien entsprechen.

Zitat: "Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, wenn dies durch ein Zertifikat eines für die Zertifizierung von Produkten in der Trinkwasserversorgung akkreditierten Zertifizierers bestätigt wird."

Dies liegt nach den bekannt gemachten Erkenntnissen nicht vor. Da uns der genaue Inhalt der „hygienische Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Polen„ und die „Erklärung des Durchflussmesser-Herstellers auf Englisch„ nicht bekannt ist und nicht bekannt gemacht wurden, können wir keine detaillierte Antwort geben. Es bedarf einer genaueren Prüfung des Inhalts. Das kann jedoch nicht Aufgabe eines FAQ sein.

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