VDI 6023 Blatt 2
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Zurückgezogen
Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training
- Erscheinungsdatum
- 2005-03
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 17
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.
FAQ
Antwort:
Prinzipiell ist basierend auf § 16 Abs. 3 und 7 TrinkwV eine Gefährdungsanalyse der häuslichen Trinkwasser-Installation als grundlegende Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen bei jeder Abweichung von den Anforderungen nach TrinkwV, §§ 5-7a durchzuführen. Das haben wir in Absprache mit dem UBA auch so in die Richtlinie geschrieben.
Wenn aber bekannt ist, dass die Kontamination vom Versorger kommt und damit klar ist, dass die Ursache nicht im Bereich der eigenen Trinkwasser-Installation zu suchen ist, dann natürlich nicht. Wenn von Versorger E. coli eingetragen werden, muss man als Betreiber der Trinkwasser-Installation nichts weiter tun, als auf Entwarnung zu warten. Das Wasserversorgungsunternehmen wird dem Trinkwasser zur Desinfektion Chlor zusetzen. E. coli hat keine Neigung, sich in der Hausinstallation anzusiedeln und zu vermehren.
Antwort:
Die Schulung nach VDI/DVGW 6023 ist freiwillig. Zwingend hingegen ist es, dass die Mitarbeiter fortlaufend das aktuelle Fachwissen haben. Das u. a. basiert auf §242 BGB (Treu und Glauben), aus dem abzuleiten ist, dass ein Fachbetrieb entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens zu handelt hat. Es bedeutet u. a., dass die Fachleute im Bereich Trinkwasser (z. B. die Mitarbeiter eines Installationsbetriebs) die AKTUELLEN anerkannten Regeln der Technik (wie eben VDI/DVGW 6023, die DVGW-Arbeitsblätter W 551, 553 und 557, die Normenreihen DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN EN 12502) kennen müssen. Dieses Wissen bekommen Teilnehmer an VDI-GBG-Partnerschulungen in einer durch den VDI qualitätsgesicherten Schulung geboten. Haben alle Mitarbeiter eines Betriebs aktuelle Schulungszertifikate, so wird dem Unternehmer im Klagefall in aller Regel nicht vorwerfbar sein, dass er ungeeignetes Personal eingesetzt habe.