VDI 6023 Blatt 2
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Zurückgezogen
Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training
- Erscheinungsdatum
- 2005-03
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 17
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.
FAQ
Antwort:
Sie meinen nicht Entnahmestellen, sondern Probenahmestellen, richtig?
In der UBA-Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme,Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" fordert:
!Die Festlegung der Probennahmestellen liegt in der Verantwortung des UsI und ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Hinsichtlich der Anforderungen für eine ausreichende Qualifikation wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verwiesen."
Und die in Bezug genommene UBA-Empfehlung "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung" führt aus:
"Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.)."
Lassen Sie sich nicht durch die Bezeichung "UBA-Empfehlung" täuschen: Durch die Art des Verweises in der TrinkwV sind diese "Empfehlungen" zwingend einzuhalten.
Antwort:
Das Entleeren der Trinkwasser-Installation sollte aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Korrosionsschäden niemals erfolgen, solange eine Frostgefahr ausgeschlossen werden kann.
Die Entscheidung über die Entleerung einer Trinkwasser-Installation folgt den Überlegungen der Verhältnismäßigkeit: Besteht die Besorgnis, dass es zu Schäden an der Installation aufgrund von Frost kommen könnte, sind zunächst Maßnahmen zum Frostschutz zu treffen. Erst wenn diese Möglichkeiten objektiv und mit verhältnismäßigen Mitteln nicht bestehen, kann eine Entleerung der Leitungen mit entsprechenden Korrosionsrisiken und weitergehenden Folgemaßnahmen bei der Wiederinbetriebnahme (z. B. Wasser / Luft-Spülung und mikrobiologische Beprobung, siehe auch VDI/DVQST 3810 Blatt 2.1) in Betracht gezogen werden.
DIN EN 12502-1 trifft normativ die Aussage, dass Systeme manchmal entleert werden, wobei örtlich Restwasser in den Leitungen unter Bildung von 3-Phasen-Grenzen (Metall/Wasser/Luft) verbleibt. Dieser Effekt kann einen starken Korrosionsangriff im Bereich der Wasserlinie auslösen. Auch Systeme, die als vollständig entleert angesehen werden, können noch Restwasser in Ringspalten von Pressfitting-Systemen sowie kleinere Wasserpfützen in horizontalen Leitungsabschnitten und auf waagerecht angeordneten Oberflächen aufweisen. Eine Befüllung und anschließend vollständige Entleerung einer befüllten Trinkwasser-Installation wird daher in Fachkreisen als unmöglich angesehen und ist aus korrosionschemischen sowie aus mikrobiologischen Gründen unbedingt zu vermeiden.
Weiteres dazu siehe Beuth-Kommentar „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Betrieb und Instandhaltung; Kommentar zur VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3 mit VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1“; Beuth Verlag 1. Auflage 2021, Herausgeber: Verein Deutscher Ingenieure e. V.), Abschnitt 5.3.2, S. 214 ff.
FAZIT: Wir raten DRINGEND von der Entleerung ab.
Beachten Sie bitte auch, dass bei Nichtnutzung Stagnation vermieden werden muss. Nach VDI 6023 Blatt 1 muss ALLES Wasser, das sich in der Trinkwasser-Installation befindet über die Entnahmestellen (ALLE!) binnen 72 Stunden ausgetauscht werden.
Sinnvoll erschiene mit Blick auf Energiekosten und Hygiene eine vollständige Außerbetriebnahme und spätere Wiederinbetriebnahme der Duschen. Das dann bitte nach VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.2.