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VDI 6023 Blatt 2 - Zurückgezogen

Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training

Erscheinungsdatum
2005-03
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
17
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.

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FAQ

Antwort:

Wenn Sie dem VDI-Schulungspartner gegenüber einen Abschluss und Berufserfahrung gemäß der Positivliste (https://www.vdi.de/fileadmin/pages/vdi_de/redakteure/schulung/pdf/Positivliste_Berufsbezeichnungen_Kat_A___B1_--_2020-04-08.pdf) nachweisen, darf dieser davon ausgehen, dass sie in der Lage sind, der Schulung zu folgen und wird Ihnen nach erfolgreicher Abschlussprüfung eine VDI-Urkunde ausstellen.

Zu den Festlegungen der DAkkS kann Ihnen nur die DAkkS verbindlich Auskunft erteilen.

Antwort:

Es ist richtig (und steht auch so im Disclaimer über den FAQs), dass die FAQs nicht den Status von allgemein anerkannten Regeln der Technik haben, sondern lediglich zusätzliche Informationen enthalten. Die Richtlinie VDI/DVGW 6023 ist vollständig überarbeitet worden. Die Schulung wird in der Neufassung nicht mehr in einem Anhang zur Richtlinie enthalten sein, sondern wird in einer eigenständigen Richtlinie VDI-MT 6023 Blatt 4 beschrieben werden. Bei den Beratungen zu diesem Blatt kam der Ausschuss zu der Überzeugung, dass die frühere Festlegung (Gültigkeit des Zertifikats bis zum Erscheinen einer Neufassung) wenig sinnvoll sei. Abgesehen vom Stand der Richtlinie werden die Schulungen von unseren Schulungspartnern laufend an den jeweils geltenden Stand der Regelsetzung angepasst. Wenn ich daher heute geschult würde und nächsten Monat eine Neufassung der Richtlinie erschiene, wäre mein Wissensstand nicht allein durch die Veröffentlichung veraltet. Daher hat der Ausschuss entschieden, sich von der früheren Festlegung zu lösen.

Die VDI-Urkunde darf für 5 Jahre ab Schulung als gültig betrachtet werden.

Wir empfehlen allerdings trotzdem häufigere Nachschulungen, z.B. nach drei Jahren. Wie oft sie im Einzelfall sinnvoll sind, hängt davon ab, wie intensiv und regelmäßig mit dem in der Schulung erworbenen Wissen gearbeitet wird, und wie sich geschulte Personen zwischen den Schulungen in Eigenregie auf "Ballhöhe" halten. Letztendlich sind Schulung und Urkunde Angebote an verantwortliche Personen, um nachweisen zu können, dass Sie auf eine angemessene Qualifizierung ihrer Fachkräfte geachtet haben.

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