VDI 6023 Blatt 2
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Zurückgezogen
Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training
- Erscheinungsdatum
- 2005-03
- Zurückziehungsdatum
- 2006-07
- Ersatzdokument
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 17
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.
FAQ
Antwort:
Ja. Das liegt daran, dass die TrinkwV für die Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verlangt. Seit 2011 sind die Rohrbelüfter an den Strangenden nicht mehr als Sicherungseinrichtung vorgesehen, siehe DIN 1988-100 im Vorwort:
"Gegenüber den bisherigen Festlegungen im Nationalen Anhang NA der DIN EN 1717:2001-05 sind Sammelsicherungen an Steigleitungen, bestehend aus Rückflussverhinderer und Rohrbelüfter Bauform D oder E nach DIN 3266-1 und DIN 3266-2, nicht mehr als Sicherungseinrichtungen vorgesehen."
Nicht eigensichere Armaturen müssen ebenfalls ausgetauscht werden. Und beim Ausbau der Rohrbelüfter müssen die Stagnationsleitungen rückstandsfrei entfernt werden. Bitte weisen Sie den Installationsbetrieb besonders auf diesen letzten Punkt hin. Würde man die nicht mehr benötigten Leitungsabschnitte an der Trinkwasser-Installation belassen, würde das ein Verkeimungsrisiko bedeuten.
Antwort:
Die Urkunden A und B gelten MAXIMAL fünf Jahre. Wenn sich viel Neues im Bereich der Regelsetzung tut, sollte man früher mal wieder zu einer Schulung gehen. Dasselbe gilt, wenn man selten mit dem Wissen arbeitet. Die Einweisung C hat kein "Verfalldatum".