VDI 4330 Blatt 5
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis
- Erscheinungsdatum
- 2015-11
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 15
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.
FAQ
Antwort:
Als VDI dürfen wir, wie im Disclaimer über diesem FAQ ausgeführt, keine Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit haben, können wir Ihnen daher nur empfehlen, Ihre Heizkostenabrechnung von Fachleuten, z. B. einer Verbraucherberatung, überprüfen zu lassen. (Die Verbraucherberatung in Stuttgart hat beispielsweise sehr kompetente Berater.)
Antwort:
Wenn Unstimmigkeiten auftreten, sollte sich jeder zunächst an seinen Vertragspartner wenden. Für den Mieter ist das der Vermieter, ein Eigentümer muss sich über die Eigentümergemeinschaft an den Abrechnungsdienstleister wenden. Die Anwendung von VDI 2077 Beiblatt ist normalerweise nicht verpflichtend sondern geschieht auf Basis einer Kann-Bestimmung in der Heizkostenverordnung. Demnach liegt die Anwendung im Ermessen des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Das Ermessen kann beim Vorliegen von krassen Kostenverschiebungen allerdings durch Gerichtsbeschluss eingeschränkt werden, siehe dazu frühere Fragen. Unabhängig davon bieten viele Verbraucherberatungen die Überprüfung von Heizkostenabrechnungen an, siehe auch dazu frühere Fragen.