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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Die Basisempfindlichkeiten von Heizkostenverteilern (HKV) werden in Prüfstellen unter Normbedingungen gemessen. Auftraggeber für diese Messungen ist der Hersteller des jeweiligen HKV. Ihm „gehört“ damit der Messbericht, und nur bei ihm können Sie das Ergebnis erfragen.

Antwort:

Die Durchführung einer Maßnahme bedeutet nicht immer deren (vollständigen) Erfolg. Es kann durchaus sein, dass trotz Dämmung der *sichtbaren* Leitungen nach wie vor ein Rohrwärmeproblem besteht. Üblicherweise werden die Verbräuche gemessen und statistisch auf Rohrwärmeverdacht hin geprüft (Details siehe in anderen Fragen.) Bei hinreichender Erfüllung der Kriterien schlägt das Abrechnungsunternehmen dem Vermieter eine Rohrwärmekorrektur vor, die er im Rahmen einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung anwenden kann (nicht muss). Man kann vermuten, dass in Ihrem Fall aufgrund der Messwerte nach wie vor eine Rohrwärmeproblematik vorliegt und die Korrektur daher sinnvoll ist. Klarheit darüber kann nur ein Gespräch mit dem Vermieter, ggf. unter Hinzuziehung eines Beraters vom Abrechnungsunternehmen, bringen.
Ja, Rohrwärmeprobleme werden oft durch eine ungünstige Auslegung und/oder Einstellung der Heizung verschlimmert. Eine hohe Vorlauftemperatur beispielsweise wird selbstverständlich zu höherer Rohrwärmeabgabe führen. Daher hat der Ausschuss VDI 2077 seinerzeit auch ausdrücklich geschrieben, dass anlagentechnische Defizite behoben werden müssen.

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