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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Die Rohrwärmeproblematik wird verursacht durch Eigenschaften der heiztechnischen Anlage (z. B. hohe Vorlauftemperaturen, geringe Dämmung der Rohrleitungen). Sie wird dann besonders relevant, wenn die Nutzer sich sehr unterschiedlich verhalten, d. h. dass einzelne Nutzer in ihrem Verbrauch sehr vom Mittelwert abweichen. Bei Leerstand ist i. d. R. eine solche Abweichung gegeben: er entspricht einem sehr sparsam heizenden Nutzer. Bei diesem deckt die Rohrwärme schon einen nennenswerten Anteil des Heizwärmebedarfs. Dadurch kann es dazu kommen, dass andere, vom Mittelwert nach oben abweichende Nutzer besonders stark mit den Kosten für (Rohr-)Wärme belastet werden, die in die leer stehenden Wohnungen fließt. Klartext: Ja, Leerstand kann eine bestehende Rohrwärmeproblematik verschärfen und damit ggf. auch korrekturwürdig machen.

Antwort:

Die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt erfolgt auf der Grundlage einer Öffnungsklausel in der HeizkV (§7 Abs. 1 Satz 3). Diese besagt, dass in bestimmten Fällen die Korrektur angewendet werden KANN. Damit liegt die Entscheidung grundsätzlich im Ermessen des Eigentümers. Es gibt jedoch Urteile (z. B AG Neubrandenburg – 6 C 526/11), in denen das Gericht den Ermessensspielraum eingeschränkt hat, denn dieses Ermessen ist nach § 315 BGB im Rahmen der Billigkeit auszuüben. Was bedeutet nun das? "Billigkeit" ist die juristische Formulierung dafür, dass Gesetze nicht für den Einzelfall gemacht werden, sondern für die Masse, und dass im Einzelfall so etwas wie Fairness betrachtet werden muss. Es bedeutet hier, dass dann, wenn einzelne sehr stark benachteiligt werden, für den Eigentümer doch ein Zwang zur Anwendung der Korrektur bestehen kann.
Klar können andere gegen diese Entscheidung klagen. Das steht jedem Menschen frei. In der Tat ist es beim Vorliegen grundsätzlich so, dass ein Einzelner sehr stark zusätzlich belastet wird, viele jedoch eher wenig entlastet. Wenn man nun diesen Effekt umkehrt, sind natürlich mehr Menschen sauer, weil sie etwas mehr bezahlen müssen, aber einer sehr glücklich, weil er viel weniger zahlen muss. Und gerechter ist es auch, weil der eine nämlich Wärme bezahlt hat, die andere geliefert bekamen.
Von Jahr zu Jahr entscheiden kann man nach der Richtlinie nicht: Wenn Sie sich einmal für die Anwendung entschieden haben, soll das Verfahren so lange angewendet werden, bis der Verbrauchswärmeanteil unter einen Grenzwert fällt. Das kann durch geändertes Nutzerverhalten oder Änderungen an der Anlage oder in deren Betriebsweise passieren.

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