VDI 4330 Blatt 5
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis
- Erscheinungsdatum
- 2015-11
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 15
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.
FAQ
Antwort:
Nein, das ist nicht Thema dieser Richtlinie. Der möglicherweise dadurch entstehende Fehler dürfte allerdings auch deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen.
Antwort:
Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, welcher Grundkostenanteil im Rahmen der Vorgaben der HeizkV zu wählen ist. Ein hoher Grundkostenanteil ist auf jeden Fall immer dann zu wählen, wenn echte Fixkosten entstehen. Das ist z. B. bei Fernwärme der Fall, wenn durch den Leistungspreis ein hoher Kostenanteil verursacht wird. Wenn andere objektive Sachverhalte vorliegen, die zu einer unplausiblen Kostenverteilung führen, kann dies auch eine Umstellung auf 50/50 begründen. Da es (bislang – eine in Arbeit befindliche Richtlinie soll das ändern) keine klaren Vorgaben gibt, ist jede Mehrheitsentscheidung durch einzelne Eigentümer zunächst einmal anfechtbar. Eine parallele Anwendung von VDI 2077 Beiblatt und Anpassung des Grundkostenanteils würde man in Ihrem Fall nicht empfehlen. Rohrwärme sollte durch VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden, alle anderen Einflüsse gegebenenfalls durch die Anpassung der Grundkosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kostenabtrennung für Warmwasser mit Wärmezähler. Im Warmwasseranteil sind natürlich auch Verteilverluste enthalten, die sich letztlich wie Rohrwärme auswirken. In der Korrektur nach VDI 2077 Beiblatt sind diese allerdings nicht enthalten. D. h. es wäre sehr logisch, die Heizkosten nach VDI 2077 Beiblatt zu korrigieren, für die Warmwasserkostenverteilung dagegen eine Anpassung des Grundkostenanteils.