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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

VDI 2077 Beiblatt legt fest, dass nach der Entscheidung zur Anwendung jedes Jahr die Anwendungsgrenzen überprüft werden, dass das Verfahren jedoch so lange angewendet wird, wie der Verbrauchswärmeanteil unterhalb eines Ausstiegswerts liegt. Mit dieser Regelung soll einem jährlichen Wechsel hin und her vorgebaut werden.

Antwort:

Der Wärmefluss von warm nach kalt, ist ein physikalischer Vorgang, der nach Naturgesetzen stattfindet und prinzipiell mit sehr hoher Genauigkeit messbar und berechenbar ist. Das bedeutet nicht, dass jedermann diesen Vorgang mit grundlegenden Physik- und Mathe-Kenntnissen in dieser Genauigkeit nachvollziehen kann, selbst WENN – und das ist nicht der Fall – beliebiger Messaufwand betrieben würde. Der Messaufwand hat sich im Sinne der Zahlenden nach dem Nutzen zu richten, d. h. die Messung darf nicht im Extremfall mehr Kosten verursachen als es zu verteilen gilt. Man könnte daher sagen, wir schauen nur mit einem Auge hin, weil es zu teuer wäre mit beiden Augen und Brille hinzuschauen. Bei der Bewertung der gemessenen Zahlen, die nur ein unvollständiges Bild liefern, muss man nun versuchen, die Puzzleteile, die man nicht sieht, auf Basis der Naturgesetzlichkeiten und bestimmter Annahmen zu rekonstruieren. Solche Annahmen sind immer ein Stück weit willkürlich, aber mit viel Fleißarbeit, u. a. vielen „Was-wäre-wenn“-Analysen der Werte aus Tausenden von Anlagen, die im Ausschuss VDI 2077 durch sehr erfahrene Fachleute geleistet wurden, kann man die Willkür minimieren, indem man diejenigen Annahmen herausdestilliert, bei denen der „Fehler“ am geringsten ist. Ich bin als Betreuer des Ausschusses, der jede einzelne Sitzung miterlebt hat, überzeugt, dass dies sehr gewissenhaft geschehen ist, und dass die getroffenen Angaben fundiert und so „richtig“ wie möglich sind.
Mir persönlich ist im Verlauf der Diskussionen auch absolut klar geworden, dass die Erwartung, man könne eine Heizkostenabrechnung mit elementaren Rechenkenntnissen lückenlos nachvollziehen, in keiner Weise gerechtfertigt ist. (NachRECHNEN ist übrigens noch längst nicht dasselbe wie nachVOLLZIEHEN und VERSTEHEN!) Dass etwas nicht jedermann einsichtig ist, bedeutet, jedoch nicht, dass es falsch wäre. Der Ausschuss VDI 2077, der mit Fachleuten aus allen interessierten Kreisen (Abrechner, Vertreter der Mieter und der Wohnungswirtschaft, Forschung und Lehre, öffentliche Hand) zusammengesetzt ist, ist überzeugt, dass das Verfahren zu mehr Verursacher- und Kostengerechtigkeit führt.

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