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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Das klingt zunächst plausibel, wenn man annimmt, dass die "Randlagen" tatsächlich identisch sind. ABER: Es könnte sein, dass Rohrwärme nach Rohrlänge abgerechnet wird, und dass die Randwohnungen auf der einen Seite weniger Rohrlänge haben als auf der anderen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Nutzerverhalten in den beiden Randwohnungen stark unterschiedlich ist. Beides ist per Ferndiagnose aber nicht zu klären.

Antwort:

Es sieht so aus, als würden hier Dinge vermischt: Die VDI-Richtlinie führt nicht zu einer Änderung der Kosten insgesamt, sondern beschreibt nur die richtige Aufteilung. Die Kosten muss man sich wie eine Torte vorstellen, die ja durch unterschiedliche Verteilungsmodalitäten auch nicht größer wird – nur die Relationen der einzelnen Stücke ändern sich evtl. Dazu passt, dass Sie schreiben, dass sich die Heizwärmekosten um praktisch den Wert reduziert haben, um den sich die Kosten für Wassererwärmung erniedrigt haben. Die Torte ist also immer noch dieselbe, anders ausgedrückt: Alle Mieter zusammen zahlen immer noch dasselbe, nämlich die Summe der Betriebskosten. Jetzt ist es nur so, dass diejenigen, die weniger heizen und mehr Warmwasser verbrauchen, höher belastet werden, was aber sachlich richtig ist, denn letztendlich soll ja jeder die Energie bezahlen, die er bekommt, nicht irgendwelche geschätzten Werte. Die Berechnung nach Formel ist eine Hilfskonstruktion, vorzugsweise führt man die Warmwasserabtrennung mit einem Wärmezähler durch. Sie schreiben es zwar nicht, aber ich vermute, Sie implizieren, dass ein solcher eingebaut wurde, wenn früher nach Formel, jetzt aber anderweitig abgetrennt wird. Die frühere Abtrennung war dann eine Schätzung, die jetzige basiert auf einer Messung. Gegen die Messung einsprechen zu wollen ist sinnlos, da sie die genaueren Resultate liefert.

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