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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Die Verbraucherzentralen bieten diesen Service für einen geringen Betrag (aktuell 5 EUR) an. Im Rahmen der Überprüfung durch einen Energieberater kann man nicht nur die eigenen Kosten überprüfen lassen, sondern auch eine Bewertung der Kennwerte des Gebäudes bekommen. Details sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/131031_Heizkostenabrechnung.php

Antwort:

Wie bereits an anderen Stellen in diesem FAQ beschrieben, sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) weniger trennscharf als elektronische Geräte (HKV-E). Das bedeutet, dass sie anfälliger dafür sind, Raumwärme aus anderen Quellen (Küchengeräte, aber auch Rohrwärme und sommerliche Hitze) mit zu erfassen. Dadurch wird eine bestehende Rohrwärmeproblematik nicht so schnell auffällig wie bei HKV-E. Eine solche Problematik sollte aber nicht nur Anlass zu einer Korrektur der Heizkostenabrechnung sein, sondern auch zu einer Prüfung der Anlage insgesamt. Eine schlecht betriebene, veraltete Anlage kann zu unnötig hohen Heizkosten führen. Insofern ist das Sichtbarwerden der Rohrwärmeproblematik nicht das eigentliche Problem. Die Korrektur mag im ersten Jahr der Anwendung dadurch für einen Teil der Nutzer unangenehm sein, weil diese nun selber Kosten tragen sollen, die zuvor anderen zugerechnet wurden. Pauschal von der Umrüstung auf HKV-E abzuraten ist daher nicht nur nicht sinnvoll, sondern dem Ziel der Energieeinsparung abträglich.

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