VDI 4330 Blatt 5
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis
- Erscheinungsdatum
- 2015-11
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 15
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.
FAQ
Antwort:
Frage 1: Ja und ja. Die Heizkostenverordnung lässt die 50/50-Verteilung zu, also gesetzeskonform. Die 70/30-Verteilung lässt die Abrechnung empfindlicher auf die Rohrwärmeproblematik reagieren. Daher empfiehlt VDI 2077 Beiblatt bei Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik auch 50/50. Frage 2: Nicht zusammen mit der Korrektur. Die Richtlinie empfiehlt daher explizit (Abschnitt 6.2), den Verteilschlüssel möglichst hoch, also mit 50 % anzusetzen. Frage 3: Nein, es ist nicht sinnvoll, die moderne und genauere Messtechnik zugunsten ungenauer alter Messtechnik auszubauen, erst recht dann nicht, wenn die moderne Technik schon eingebaut ist. Wenn die Kriterien zur Anwendung der VDI 2077 Beiblatt (Abschnitt 4.3) ganz oder teilweise erfüllt sind und/oder Sie aus anderen Gründen wissen, dass Rohrwärme vorliegt, sollte nach 50/50 abgerechnet, so genau wie möglich (also mit den elektronischen Heizkostenverteilern) erfasst und nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden.
Antwort:
Aufgrund Ihrer Beschreibung würde ich davon ausgehen, dass Sie ohne Rohrwärmekorrektur noch deutlich höher belastet würden. Die Rohrwärmekorrektur folgt der Zielsetzung der Heizkostenverordnung, der zufolge Wärme dort in Rechnung gestellt werden soll, wo sie geliefert wird. Auch die Wohnungen direkt über dem Keller erhalten Rohrwärme, also wird auch hier Rohrwärme abgerechnet. Eine gegenläufige Regelung ist mir nicht bekannt. Zu prüfen wäre, ob die Kellerdecke eine Wärmedämmung erhalten sollte, weil das Gebäude ohne diese ggf. die geltende Energie-Einsparverordnung nicht einhält.