VDI 4330 Blatt 4
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies
- Erscheinungsdatum
- 2006-10
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 18
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).
FAQ
Antwort:
Als der Ausschuss VDI 2077 die Arbeit am Rohrwärmekorrekturverfahren aufnahm, war in der Tat die Vermutung, dass es sich im Wesentlichen um eine Problematik bei Bestandsbauten in den neuen Bundesländern handelte. Inzwischen wissen wir es besser: Durch Rohrwärme bedingte Kostenverschiebungen treten nachweislich in ganz Deutschland auf – und leider auch nicht nur in Altbauten. Anscheinend werden auch heute noch Einrohrheizungen neu gebaut, weil man damit Rohrlänge einspart, und auch Rohre ungedämmt verlegt. Das kann sinnvoll und problemfrei sein, wenn in der fraglichen Immobilie nicht abgerechnet werden muss, z. B. weil es nur einen Nutzer gibt, und wenn die ungedämmten Rohre nicht zu Wärmeverlusten führen, sondern genutzte Räume beheizen. Bei einer Immobilie, bei der abgerechnet werden muss, ist damit aber der Grundstein für Ärger gelegt.
Antwort:
VDI 2077 *muss* in keinem Fall angewendet werden, sondern die Anwendung einer entsprechenden Korrektur ist beim Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik sinnvoll (siehe auch Fragen vom 3/11 und 16/11/2014). Grundsätzlich gilt für die Abrechnung von Heizkosten in einer Mischanlage die HeizkostenV, die aber für bestimmte Situation (u. a. eben das Vorliegen der Rohrwärmeproblematik) die Öffnung zur Anwendung anerkannter Regeln der Technik enthält. Daher liegt die Entscheidung über die Anwendung oder Nicht-Anwendung beim Eigentümer (bzw. der Eigentümergemeinschaft). WENN allerdings die Anwendung beschlossen wird, ist die Korrektur auf die *gesamte Liegenschaft" anzuwenden.