VDI 4330 Blatt 4
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies
- Erscheinungsdatum
- 2006-10
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 18
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).
FAQ
Antwort:
Einrohr in den Wohnungen, Zweirohr im Haus? Das ist mir nicht verständlich.
Die Anwendung der VDI 2077 Blatt 3.5 (früher: Beiblatt) ist letztendlich unabhängig vom vorhandenen Heizungssystem. Es kommt nur darauf an, ob Rohrwärme tatsächlich in erheblichem Ausmaß vorhanden ist. Es besteht keine Pflicht, der Heizkostenabrechnung eine Dokumentation der Überprüfung beizulegen. Aus dem Fehlen dieser Beilage lässt sich denn auch nicht schlussfolgern, dass keine Überprüfung stattgefunden hätte.
Antwort:
Die Situation klingt in der Tat deutlich nach Rohrwärmeproblematik. Hier ist auf jeden Fall eine 50:50-Verteilung zu bevorzugen, um die Problematik schon einmal ein Stück weit zu entschärfen.
Sie schreiben von Funkwärmezählern. Gemeint sind wahrscheinlich Heizkostenverteiler mit Funkablesung (Geräte an den einzelnen Heizkörpern). Ein Verbrauchswärmeanteil von 54% ist eigentlich unkritisch. Das Abrechnungsunternehmen sollte überprüfen, ob die Basisempfindlichkeit und die Faktoren f_Sk und f_KQ richtig angewendet wurde.