VDI 4330 Blatt 4
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Überprüft und bestätigt
Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies
- Erscheinungsdatum
- 2006-10
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 18
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).
FAQ
Antwort:
Als VDI dürfen wir, wie im Disclaimer über diesem FAQ ausgeführt, keine Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit haben, können wir Ihnen daher nur empfehlen, Ihre Heizkostenabrechnung von Fachleuten, z. B. einer Verbraucherberatung, überprüfen zu lassen. (Die Verbraucherberatung in Stuttgart hat beispielsweise sehr kompetente Berater.)
Antwort:
Wenn Unstimmigkeiten auftreten, sollte sich jeder zunächst an seinen Vertragspartner wenden. Für den Mieter ist das der Vermieter, ein Eigentümer muss sich über die Eigentümergemeinschaft an den Abrechnungsdienstleister wenden. Die Anwendung von VDI 2077 Beiblatt ist normalerweise nicht verpflichtend sondern geschieht auf Basis einer Kann-Bestimmung in der Heizkostenverordnung. Demnach liegt die Anwendung im Ermessen des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Das Ermessen kann beim Vorliegen von krassen Kostenverschiebungen allerdings durch Gerichtsbeschluss eingeschränkt werden, siehe dazu frühere Fragen. Unabhängig davon bieten viele Verbraucherberatungen die Überprüfung von Heizkostenabrechnungen an, siehe auch dazu frühere Fragen.