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VDI 4330 Blatt 4 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
18
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

Das klingt zunächst plausibel, wenn man annimmt, dass die "Randlagen" tatsächlich identisch sind. ABER: Es könnte sein, dass Rohrwärme nach Rohrlänge abgerechnet wird, und dass die Randwohnungen auf der einen Seite weniger Rohrlänge haben als auf der anderen. Eine weitere Möglichkeit ist, dass das Nutzerverhalten in den beiden Randwohnungen stark unterschiedlich ist. Beides ist per Ferndiagnose aber nicht zu klären.

Antwort:

Es sieht so aus, als würden hier Dinge vermischt: Die VDI-Richtlinie führt nicht zu einer Änderung der Kosten insgesamt, sondern beschreibt nur die richtige Aufteilung. Die Kosten muss man sich wie eine Torte vorstellen, die ja durch unterschiedliche Verteilungsmodalitäten auch nicht größer wird – nur die Relationen der einzelnen Stücke ändern sich evtl. Dazu passt, dass Sie schreiben, dass sich die Heizwärmekosten um praktisch den Wert reduziert haben, um den sich die Kosten für Wassererwärmung erniedrigt haben. Die Torte ist also immer noch dieselbe, anders ausgedrückt: Alle Mieter zusammen zahlen immer noch dasselbe, nämlich die Summe der Betriebskosten. Jetzt ist es nur so, dass diejenigen, die weniger heizen und mehr Warmwasser verbrauchen, höher belastet werden, was aber sachlich richtig ist, denn letztendlich soll ja jeder die Energie bezahlen, die er bekommt, nicht irgendwelche geschätzten Werte. Die Berechnung nach Formel ist eine Hilfskonstruktion, vorzugsweise führt man die Warmwasserabtrennung mit einem Wärmezähler durch. Sie schreiben es zwar nicht, aber ich vermute, Sie implizieren, dass ein solcher eingebaut wurde, wenn früher nach Formel, jetzt aber anderweitig abgetrennt wird. Die frühere Abtrennung war dann eine Schätzung, die jetzige basiert auf einer Messung. Gegen die Messung einsprechen zu wollen ist sinnlos, da sie die genaueren Resultate liefert.

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