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VDI 4330 Blatt 4 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
18
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

Die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Frustration über die scheinbare (!) Mehrbelastung ist verständlich, zeugt aber von einem Missverständnis: Es handelt sich nicht um eine Mehrbelastung für Sie, sondern um den AUSGLEICH einer bisher erfolgten falschen Zuordnung von Kosten. Das bedeutet im Klartext: Früher haben Nachbarn einen Teil Ihrer Heizkosten bezahlt und genau das wird jetzt ausgeglichen. Lesen Sie dazu gerne auch den Rest des FAQ; die Fragestellung taucht immer wieder auf und wird einige Male detailliert erläutert. Nächster Punkt: "Gleiches Heizverhalten" bedeutet übrigens nicht zwingend identischen Verbrauch, da jeder Winter anders verläuft. Schlussendlich behaupten Sie, man habe nun keinen Anreiz mehr zum Sparen: Es dürfte einsichtig sein, dass alle mehr bezahlen, wenn mehr verbraucht wird. (Auch das taucht in anderen Beiträgen bereits auf.) Die Heizkostenabrechnung sollte nachprüfbar sein. Sollten Ihnen dazu Angaben fehlen, bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnungsmodalitäten sind in der Heizkostenverordnung bzw. in VDI 2077 Beiblatt detailliert nachvollziehbar erläutert.

Antwort:

Ich setze im Folgenden voraus, dass Sie die Rohrwärmeproblematik in ihren Grundzügen verstanden haben. (Falls nicht, bitte die früheren Fragen und Antworten lesen, insbesondere die ersten paar vom August 2014.) Die in Ihre Wohnung gelieferte Wärme besteht aus Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird, und solcher, die von unzureichend gedämmten Rohren abgegeben wird. Erstere wird von den Heizkostenverteilern in Verbrauchswärmeeinheiten gezählt, letztere muss rechnerisch ermittelt werden und schlägt sich in den Rohrwärmeeinheiten nieder. Dass die Rohrwärmeeinheiten von Jahr zu Jahr schwanken, erscheint nicht ungewöhnlich, da sie auch vom (Heiz-)Verhalten anderer Mieter abhängen. Eine Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung bietet Ihnen als Service beispielsweise die Verbraucherberatung an. Dieser Service ist i. Allg. sehr preiswert. Sehr gute Experten in diesem Bereich hat u. W. die Verbraucherberatung Stuttgart.

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