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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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130,40 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

1) Grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter bzw. die Hausverwaltung. Die Verantwortlichkeit kann vertraglich delegiert werden. Der Abrechnungsdienstleister unterstützt den Vermieter; er kann jedoch nur dann vollumfänglich hierfür verantwortlich sein, wenn der Vermieter ihm das Recht einräumt, nötige Investitionen (Heizkostenverteiler kosten Geld!) auch ohne Rückfrage zu tätigen. Sonst endet seine Verantwortung bei der Hinweispflicht.
2) Aus technischer Sicht nicht. Elektronische Heizkostenverteiler (HKV) sind technisch fortgeschrittener und trennschärfer. Die mit ihnen mögliche Fernablesung kann Kosten einsparen und dem Mieter die Notwendigkeit ersparen, auf den Ableser zu warten.
3) Vorteil im Hinblick auf die Rohrwärmeproblematik ist, dass Verdunster weniger empfindlich auf Rohrwärme reagieren. Der messtechnische Daumen ist dicker und die Geräte erfassen zwangsweise auch Raumwärme aus anderen Quellen – Rohre, aber leider auch Backöfen usw. – mit.
4) Ja, in der Heizkostenverordnung. Die enthält jedoch eine Öffnungsklausel, der zufolge unter bestimmten Bedingungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (Das ist hier VDI 2077.) abgerechnet werden kann.

Antwort:

Solche Mischinstallationen haben wir im Entwurf nicht gesondert betrachtet. Es lassen sich für solche Fälle wohl keine grundsätzlichen und auch noch anwendungsfreundliche Lösungen angeben. Im Zweifelsfall wäre das ein Fall für einen kompetenten Gutachter.
Ich gehe davon aus, dass das Objekt einen erheblichen Teil an Rohrwärme aufweist, die als zusätzliche Einheiten zu verteilen sind. Wenn Sie erheblich weniger Rohrwärme bekommen als die übrigen Nutzer und deshalb einen hohen erfassten Verbrauch haben, ist davon auszugehen, dass Sie bei unkorrigierter Abrechnung überproportional belastet werden. Durch die Anwendung der Korrektur kommt es auf jeden zu einer Entlastung für Sie. Eine seriöse Abschätzung des genauen Rohrwärmebeitrags in Ihrer Nutzeinheit erscheint mir jedoch mit vernünftigem Aufwand nicht leistbar.

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