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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Frage 1: Ja und ja. Die Heizkostenverordnung lässt die 50/50-Verteilung zu, also gesetzeskonform. Die 70/30-Verteilung lässt die Abrechnung empfindlicher auf die Rohrwärmeproblematik reagieren. Daher empfiehlt VDI 2077 Beiblatt bei Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik auch 50/50. Frage 2: Nicht zusammen mit der Korrektur. Die Richtlinie empfiehlt daher explizit (Abschnitt 6.2), den Verteilschlüssel möglichst hoch, also mit 50 % anzusetzen. Frage 3: Nein, es ist nicht sinnvoll, die moderne und genauere Messtechnik zugunsten ungenauer alter Messtechnik auszubauen, erst recht dann nicht, wenn die moderne Technik schon eingebaut ist. Wenn die Kriterien zur Anwendung der VDI 2077 Beiblatt (Abschnitt 4.3) ganz oder teilweise erfüllt sind und/oder Sie aus anderen Gründen wissen, dass Rohrwärme vorliegt, sollte nach 50/50 abgerechnet, so genau wie möglich (also mit den elektronischen Heizkostenverteilern) erfasst und nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden.

Antwort:

Aufgrund Ihrer Beschreibung würde ich davon ausgehen, dass Sie ohne Rohrwärmekorrektur noch deutlich höher belastet würden. Die Rohrwärmekorrektur folgt der Zielsetzung der Heizkostenverordnung, der zufolge Wärme dort in Rechnung gestellt werden soll, wo sie geliefert wird. Auch die Wohnungen direkt über dem Keller erhalten Rohrwärme, also wird auch hier Rohrwärme abgerechnet. Eine gegenläufige Regelung ist mir nicht bekannt. Zu prüfen wäre, ob die Kellerdecke eine Wärmedämmung erhalten sollte, weil das Gebäude ohne diese ggf. die geltende Energie-Einsparverordnung nicht einhält.

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