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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Die Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt geschieht unter einer Öffnungsklausel in der Heizkostenverordnung, die besagt, dass unter bestimmten Bedingungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgerechnet werden darf. Dazu müssen aber Gründe zu der Annahme vorliegen, dass Rohrwärme in nennenswertem Ausmaß vorliegt. VDI 2077 Beiblatt enthält drei Kriterien, bei deren Erfüllung eine Rohrwärmekorrektur besonders empfohlen wird. Dennoch kann auch bei Nichterfüllung von Kriterien Rohrwärme vorliegen. Die Gründe für die Anwendung der Rohrwärmekorrektur sollten sich aber in jedem Fall benennen lassen. Es wäre zu prüfen, ob eine Anwendung der Richtlinie ohne das nachgewiesene Vorliegen von Rohrwärme in nennenswertem Umfang rechtens ist. Ich möchte Ihre Interpretation, es handle sich bei der Rohrwärmekorrektur um einen Betrugsversuch Ihres Vermieters, nicht bewerten und mich dazu nicht äußern. I. Allg. würde der Mieter den Vermieter um Benennung seiner Gründe für die Anwendung der Rohrwärmekorrektur bitten. Der Vermieter würde diese dann offenlegen und der Mieter könnte diese ggf. zusammen mit einem Rechtsbeistand oder mit technischer Unterstützung überprüfen. Grundsätzlich gilt "Redet miteinander!" Wenn das nicht funktioniert, bleibt vermutlich nur der Rechtsweg.

Antwort:

Antwort zu Frage 1: Ja, das ist möglich. Bei hohen Rohrwärmebeiträgen kann es im Extremfall dazu kommen (siehe frühere Fragen und Antworten), dass die Heizkostenverteiler keine Wärmeabgabe über die Heizkörper ausweisen, gerade WEIL die Rohre genug Wärme liefern, um die Räume behaglich warm zu halten, ohne dass die Heizkörper aufgedreht werden.
Antwort zu Frage 2: Mehrere Gebäude können als wirtschaftliche Einheit betrachtet und abgerechnet werden. Ob das im konkreten Fall sinnvoll und zulässig ist, kann durch eine Einzelfallprüfung beantwortet werden.

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