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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Nein, diese Interpretation des Texts geht völlig am Gemeinten vorbei. Primäres Ziel der Richtlinie ist es, Kostenverzerrungen zu beseitigen, die in Liegenschaften mit signifikantem Rohrwärmeanteil auftreten können. Das Vorliegen von Rohrwärme in einer Liegenschaft wird in der statistischen Verteilung der Verbrauchswerte der Nutzer augenfällig. Nicht immer, wenn Rohrwärme auftritt, ist diese auch signifikant. Um die unnötige Anwendung der Richtlinie zu vermeiden, wurden daher die Anwendungsgrenzen definiert. Sind die drei Kriterien erfüllt, so empfiehlt sich in jedem Fall die Anwendung einer Korrektur. Andernfalls kommt es zu Kostenverschiebungen, die letztendlich dazu führen, dass einzelne Nutzer unerfasste Wärme zugerechnet bekommen, die nicht sie, sondern andere Nutzer erhalten haben. Der Anlagenzustand spielt für diese Fragestellung keine Rolle.

Eine ganz andere Problematik ist eine nicht optimale Betriebsweise von Anlagen. Bei ungünstiger Betriebsweise einer Anlage kann es z. B. passieren, dass einzelne Nutzer nicht genügend Wärme geliefert bekommen. Dem versucht man dann durch Erhöhung der Vorlauftemperatur zu begegnen, handelt sich dadurch aber einen höheren Energieverbrauch (= schlechtere Energieeffizienz) und mehr Rohrwärme ein. Anlagen mit solchen Defiziten müssen mit Blick auf energieeffizienten Betrieb eigentlich saniert werden, doch geschieht dies wegen der entstehenden Kosten häufig nicht. Der Richtlinienausschuss wollte ausschließen, dass das Rohrwärmeverfahren dazu missbraucht wird, fällige Anlagensanierungen aufzuschieben.

Die Systematik ist folgende: Die Heizkostenverordnung verlangt verursachergerechte Abrechnung, um dem einzelnen Nutzer die Möglichkeit zu bieten, durch sein gezieltes Verhalten zu einer sparsamen Energienutzung beizutragen. Die Energieeinsparverordnung verlangt möglichst gute Energieeffizienz der Anlagen. Dies bedeutet, nur so viel Energie zu verbrauchen, wie nötig ist, um die gewünschten Raumkonditionen zu erreichen. Die beiden Fragestellungen sind insoweit voneinander unabhängig. Es kann durchaus energieeffizient betriebene Anlagen geben, in denen eine deutliche Rohrwärmeproblematik (d. h., es wird wenig Energie verbraucht, aber die Kosten nicht gerecht aufgeteilt) auftritt, ebenso wie es sanierungsbedürftige Anlagen geben kann, bei denen keine Rohrwärmeproblematik augenfällig wird (d. h., es wird Energie verschleudert, aber immerhin die Kosten gerecht verteilt).

Antwort:

Negative Verbräuche gibt es nicht. Sie könnten ja nur auftreten, wenn Ihre Heizung Energie ins Heizsystem einleiten würde (ähnlich, wie Strom aus eigener Erzeugung, beispielsweise durch PV-Anlagen, ins öffentliche Netz rückgespeist wird). Es gibt aber bei Verdunstern etwas anderes, nämlich die sogenannte Kaltverdunstungsvorgabe. Was verbirgt sich dahinter? Die im Röhrchen enthaltene Flüssigkeit verdunstet ja auch im Sommer, ohne dass geheizt würde. Diese Kaltverdunstung sollen Sie nicht als scheinbaren Verbrauch bezahlen müssen. Aus diesem Grund werden alle Verdunsterröhrchen etwas „überfüllt“. (Etwas technischer ausgedrückt: Die Röhrchen haben alle einen Offset.) Das bedeutet, dass der Flüssigkeitsspiegel in der ersten Zeit nach dem Austausch der Röhrchen (Jahreswechsel) zunächst noch nicht bei Null steht, sondern etwas höher, scheinbar eben bei negativen Verbräuchen. Die ersten Wochen der Einsatzzeit eines neuen Verdunsterröhrchens verheizen Sie daher im Prinzip Ihren „Sommerbonus“. Das ist im Regelfall aber nicht merkbar, da nach einem Jahr Gebrauch abgelesen wird, wenn keine negativen Werte mehr auftreten. Nicht ganz trivial ist die Verteilung der Kaltverdunstungsvorgabe bei einem Mieterwechsel. Dazu gibt es bei den Abrechnungsdienstleistern komplizierte Rechenvorschriften.

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