VDI 4330 Blatt 1
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Überprüft und bestätigt
Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies
- Erscheinungsdatum
- 2006-10
- Herausgeber
- Technologies of Life Sciences
- Autor
- Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 19
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.
FAQ
Antwort:
Wärmemengenzähler (WMZ) haben ganz sicher den Vorteil, dass trennscharf erfasst wird, wie viel Wärme genau in den jeweiligen Strang geht. Dennoch sehe ich das Kernproblem nicht als gelöst an: Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auch Streit über die Verteilung zwischen den Gruppen "Einrohr" und "Zweirohr". (Warum fällt mir eigentlich gerade der Film "Keinohrhasen" ein?) Es gäbe zwischen diesen beiden Gruppen auch dann immer noch unterschiedliche Erfassungstechnik. Aus meiner Sicht spricht hier einiges für eine Nutzergruppentrennung. Zu rechtlichen Fragen können und dürfen wir Sie nicht beraten.
Antwort:
Dieses FAQ kann, wie auch im Disclaimer oben dargestellt, keine Rechtsberatung liefern oder ersetzen. Aus technischer Sicht plausibel ist das vorgeschlagene Vorgehen, aber ob es rechtssicher ist, kann Ihnen nur ein Rechtsberater oder die Rechtsabteilung eines Abrechnungsunternehmens sagen.