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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Die Verbraucherzentralen bieten diesen Service für einen geringen Betrag (aktuell 5 EUR) an. Im Rahmen der Überprüfung durch einen Energieberater kann man nicht nur die eigenen Kosten überprüfen lassen, sondern auch eine Bewertung der Kennwerte des Gebäudes bekommen. Details sind unter dem folgenden Link zu finden:
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/131031_Heizkostenabrechnung.php

Antwort:

Wie bereits an anderen Stellen in diesem FAQ beschrieben, sind Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip (HKV-V) weniger trennscharf als elektronische Geräte (HKV-E). Das bedeutet, dass sie anfälliger dafür sind, Raumwärme aus anderen Quellen (Küchengeräte, aber auch Rohrwärme und sommerliche Hitze) mit zu erfassen. Dadurch wird eine bestehende Rohrwärmeproblematik nicht so schnell auffällig wie bei HKV-E. Eine solche Problematik sollte aber nicht nur Anlass zu einer Korrektur der Heizkostenabrechnung sein, sondern auch zu einer Prüfung der Anlage insgesamt. Eine schlecht betriebene, veraltete Anlage kann zu unnötig hohen Heizkosten führen. Insofern ist das Sichtbarwerden der Rohrwärmeproblematik nicht das eigentliche Problem. Die Korrektur mag im ersten Jahr der Anwendung dadurch für einen Teil der Nutzer unangenehm sein, weil diese nun selber Kosten tragen sollen, die zuvor anderen zugerechnet wurden. Pauschal von der Umrüstung auf HKV-E abzuraten ist daher nicht nur nicht sinnvoll, sondern dem Ziel der Energieeinsparung abträglich.

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