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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Die in der Anfrage zum Ausdruck kommende Frustration über die scheinbare (!) Mehrbelastung ist verständlich, zeugt aber von einem Missverständnis: Es handelt sich nicht um eine Mehrbelastung für Sie, sondern um den AUSGLEICH einer bisher erfolgten falschen Zuordnung von Kosten. Das bedeutet im Klartext: Früher haben Nachbarn einen Teil Ihrer Heizkosten bezahlt und genau das wird jetzt ausgeglichen. Lesen Sie dazu gerne auch den Rest des FAQ; die Fragestellung taucht immer wieder auf und wird einige Male detailliert erläutert. Nächster Punkt: "Gleiches Heizverhalten" bedeutet übrigens nicht zwingend identischen Verbrauch, da jeder Winter anders verläuft. Schlussendlich behaupten Sie, man habe nun keinen Anreiz mehr zum Sparen: Es dürfte einsichtig sein, dass alle mehr bezahlen, wenn mehr verbraucht wird. (Auch das taucht in anderen Beiträgen bereits auf.) Die Heizkostenabrechnung sollte nachprüfbar sein. Sollten Ihnen dazu Angaben fehlen, bitten Sie Ihren Vermieter, Ihnen diese zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnungsmodalitäten sind in der Heizkostenverordnung bzw. in VDI 2077 Beiblatt detailliert nachvollziehbar erläutert.

Antwort:

Ich setze im Folgenden voraus, dass Sie die Rohrwärmeproblematik in ihren Grundzügen verstanden haben. (Falls nicht, bitte die früheren Fragen und Antworten lesen, insbesondere die ersten paar vom August 2014.) Die in Ihre Wohnung gelieferte Wärme besteht aus Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird, und solcher, die von unzureichend gedämmten Rohren abgegeben wird. Erstere wird von den Heizkostenverteilern in Verbrauchswärmeeinheiten gezählt, letztere muss rechnerisch ermittelt werden und schlägt sich in den Rohrwärmeeinheiten nieder. Dass die Rohrwärmeeinheiten von Jahr zu Jahr schwanken, erscheint nicht ungewöhnlich, da sie auch vom (Heiz-)Verhalten anderer Mieter abhängen. Eine Überprüfung Ihrer Heizkostenabrechnung bietet Ihnen als Service beispielsweise die Verbraucherberatung an. Dieser Service ist i. Allg. sehr preiswert. Sehr gute Experten in diesem Bereich hat u. W. die Verbraucherberatung Stuttgart.

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