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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Frage 1: Ja und ja. Die Heizkostenverordnung lässt die 50/50-Verteilung zu, also gesetzeskonform. Die 70/30-Verteilung lässt die Abrechnung empfindlicher auf die Rohrwärmeproblematik reagieren. Daher empfiehlt VDI 2077 Beiblatt bei Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik auch 50/50. Frage 2: Nicht zusammen mit der Korrektur. Die Richtlinie empfiehlt daher explizit (Abschnitt 6.2), den Verteilschlüssel möglichst hoch, also mit 50 % anzusetzen. Frage 3: Nein, es ist nicht sinnvoll, die moderne und genauere Messtechnik zugunsten ungenauer alter Messtechnik auszubauen, erst recht dann nicht, wenn die moderne Technik schon eingebaut ist. Wenn die Kriterien zur Anwendung der VDI 2077 Beiblatt (Abschnitt 4.3) ganz oder teilweise erfüllt sind und/oder Sie aus anderen Gründen wissen, dass Rohrwärme vorliegt, sollte nach 50/50 abgerechnet, so genau wie möglich (also mit den elektronischen Heizkostenverteilern) erfasst und nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden.

Antwort:

Aufgrund Ihrer Beschreibung würde ich davon ausgehen, dass Sie ohne Rohrwärmekorrektur noch deutlich höher belastet würden. Die Rohrwärmekorrektur folgt der Zielsetzung der Heizkostenverordnung, der zufolge Wärme dort in Rechnung gestellt werden soll, wo sie geliefert wird. Auch die Wohnungen direkt über dem Keller erhalten Rohrwärme, also wird auch hier Rohrwärme abgerechnet. Eine gegenläufige Regelung ist mir nicht bekannt. Zu prüfen wäre, ob die Kellerdecke eine Wärmedämmung erhalten sollte, weil das Gebäude ohne diese ggf. die geltende Energie-Einsparverordnung nicht einhält.

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