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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Die durch eine Rohrwärmeproblematik verursachten Kostenverschiebungen können in der Tat recht stark ausfallen, entsprechend stark auch die Korrekturen durch Anwendung eines der Verfahren. Das bedeutet allerdings nicht etwa, dass die Korrektur ungerecht wäre, sondern, die Situation vor Korrektur war ungerecht. (Das tut dem jetzt höher Belasteten aber nicht weniger weh.)
Ein Hinweis sei noch gestattet: Zumindest das Bilanzverfahren nach der Richtlinie eignet sich gar nicht für eine Anwendung zusammen mit Verdunstern (siehe Abschnitt 4.5).

Antwort:

Sie widersprechen sich scheinbar: einerseits anerkennen Sie, dass Ihre Wohnung bei milden Temperaturen aufgrund von Rohrwärme warm bleibt, andererseits implizieren Sie, dass Sie keine Rohrwärme nutzen können. Der scheinbare Widerspruch ist jedoch für die Argumentation nicht kritisch. Die Entscheidung über die Anwendung der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt ist nicht wohnungsbezogen, sondern bezieht sich immer auf ein Nutzerkollektiv. D. h.: Wenn für das gesamte Kollektiv die Kriterien für die Anwendung gegeben sind, dann wird die Korrektur für alle Nutzeinheiten durchgeführt. Das bedeutet allerdings nicht, dass man nicht auf die genannte Besonderheit eingehen könnte. Wenn bekannt ist, dass die Rohrlängen sich zwischen den Nutzeinheiten unterscheiden (beispielsweise, weil man die Rohre sehen kann), dann ist es durchaus sinnvoll, anteilig nach den bekannten Rohrlängen zu korrigieren, d. h. bei den Räumen in Zwischengeschossen jeweils Raumhöhe, im Dachgeschoss Stummellänge. Darauf wird in der Richtlinie explizit hingewiesen.

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