VDI 3957 Blatt 4
Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen auf Pflanzen (Biomonitoring) - Verfahren der standardisierten Exposition von Grünkohl - Bewertung von Schadstoffgehalten in Nahrungspflanzen für den menschlichen Verzehr
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Biological measuring techniques for the determination and evaluation of effects of air pollutants on plants (biomonitoring) - Method of the standardised exposure of curly kale - Assessment of pollutant content in food plants for human consumption
- Erscheinungsdatum
- 2024-01
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Zugehörige Handbücher
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- VDI-Handbuch Biotechnologie
- VDI-Handbuch Biotechnologie - Kauf Regelwerk Online
- VDI-Handbuch Technik Biomasse/Boden
- VDI-Handbuch Technik Biomasse/Boden - Kauf Regelwerk Online
- VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft - Band 1a: Maximale Immissions-Werte; Band 1B: Umweltmeteorologie
- VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft Band 1 - Kauf Regelwerk Online
- Seitenanzahl
- 34
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Luftverunreinigungen können zu Pflanzenschäden und Anreicherungen von Schadstoffen in Pflanzen führen. Systematische Untersuchungen solcher Stoffanreicherungen erlauben es, Rückschlüsse auf das Ausmaß der Wirkungen der Luftverunreinigungen und mögliche Risiken für Pflanzen, Tiere und Menschen zu ziehen. Die Richtlinie beschreibt den Einsatz von Grünkohl als Bioindikator zur Bewertung von Schadstoffgehalten in selbst angebauten Nahrungspflanzen mit Bezug auf den menschlichen Verzehr. Grünkohl eignet sich besonders als Bioindikator für persistente, organische Schadstoffe, aber auch immissionsbedingte Einträge an (Schwer-)Metallen können erfasst werden. Die einzelnen Schritte von der Anzucht und Exposition des Grünkohls über die Probenahme und Aufarbeitung der Pflanzenproben bis hin zur Bewertung der ermittelten Schadstoffgehalte in Bezug auf den menschlichen Verzehr werden in der Richtlinie dargestellt. Dabei steht Grünkohl stellvertretend für alle Blattgemüse, wie Spinat, Mangold, Pflücksalat, Rucola und Feldsalat. Die Richtlinie ist nur anwendbar für den nicht kommerziellen Anbau von Nahrungspflanzen, beispielsweise in Haus- oder Kleingärten.