VDI 3957 Blatt 21
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Überprüft und bestätigt
Biologische Messverfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Wirkung von Luftverunreinigungen (Biomonitoring) - Ermittlung phytotoxischer Wirkungen von Immissionen anhand der Exposition der Blattflechte Hypogymnia physodes
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Biological measuring techniques for the determination and evaluation of effects of air pollutants (biomonitoring) - Evaluation of phytotoxic effects of ambient air pollutants with lichen exposure of Hypogymnia physodes
- Erscheinungsdatum
- 2019-07
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 20
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Richtlinie beschreibt ein Biomonitoringverfahren zur Ermittlung der aktuellen Belastung eines Standorts durch sowohl saure als auch eutrophierende Luftverunreinigungen anhand der Exposition der Blattflechte Hypogymnia physodes. Flechten reagieren besonders sensitiv auf Luftschadstoffe mit abgestuften und quantifizierbaren sichtbaren Schädigungen. Somit ist es mithilfe der Flechtenexposition möglich, die nicht sichtbaren Störungen anderer Organismen (z.B. Mykorrhizapilze, Bäume, Torfmoos) abzuschätzen. Die Blattflechte Hypogymnia physodes wird auf Holztafeln ausgebracht und in der Regel für einen Zeitraum von einem Jahr exponiert. Als Wirkungskriterium wird bei diesen Untersuchungen die Schädigung des Flechtenkörpers unter dem Einfluss von Immissionen erfasst. Prinzipiell sind zwei Arten der Untersuchung möglich, die bei längerfristigen Monitoringprogrammen auch kombiniert werden können: der Standortvergleich und das Trendmonitoring. Die Methode ist geeignet zur Überwachung der Umgebung von Punktquellen (Schornstein) und Linienquellen (Straßen) oder großräumig belasteter Gebiete. Konkrete Einsatzmöglichkeiten sind beispielsweise die Umgebungsüberwachung einer Industrieanlage, die Überprüfung der Wirksamkeit von Emissionsminderungsmaßnahmen oder die Beweissicherung (Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Umwelthaftungsgesetz).