Direkt zum Inhalt

VDI 3930 - Entwurf

Abgasreinigungstechnik - Effiziente Nutzung der Abwärme industrieller Abgase

Auf einen Blick

Englischer Titel

Waste gas cleaning technology - Efficient heat recovery from industrial waste gases

Erscheinungsdatum
2024-06
Enddatum der Einspruchsfrist
2024-09-30
Herausgeber
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
90
Erhältlich in
Deutsch
Kurzreferat

Zur Erreichung der Ziele der gegenwärtigen Energie- und Klimapolitik gewinnen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie immer mehr an Bedeutung. Die Reduzierung der für den Nutzenergiebedarf der Industrie bereitgestellten Primärenergie birgt enorme Potenziale. Die Vermeidung und Rückgewinnung der Abwärme von industriellen Prozessen stellt dabei eine zentrale Handlungsoption dar, die es auszuschöpfen gilt. Diese Richtlinie zeigt hierzu konkrete technische Methoden und Ausführungen der Wärmeübertragung auf, mit denen die Abwärme industrieller Abgase sinnvoll und effizient genutzt werden kann. Dabei werden dem Anwender nicht sämtliche Auslegungsgrundlagen und Ausführungsformen von Wärmeübertragungssystemen im Detail erläutert, sondern es wird ihm ein Überblick über die gebräuchlichsten Systeme sowie deren Vor- und Nachteile gegeben. Sie liefert Informationen und Hilfestellungen, um beurteilen zu können, in welchen Fällen die Ausnutzung dieser Energiequelle technisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Sie zeigt zudem wesentliche, zu beachtende Randbedingungen (z. B. Werkstoffwahl, Abgaszusammensetzung, Betriebsbedingungen) auf. Für die konkrete Auslegung und Berechnung sind die einschlägigen technischen Regeln (z. B. VDI Wärmeatlas) zu beachten. Die Richtlinie gilt für alle Abgase aus industriellen Prozessen (z. B. aus Verbrennungsanlagen, Anlagen der Stahl-, Glas-, Keramik-, Zement-, Lebensmittel- und Chemieindustrie).

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
202,50 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen