VDI 3891
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Entwurf
Emissionsminderung - Anlagen zur Humankremation
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Emission control - Human cremation facilities
- Erscheinungsdatum
- 2024-09
- Enddatum der Einspruchsfrist
- 2024-12-31
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Autor
- Fachbereich Umweltschutztechnik
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 46
- Erhältlich in
- Deutsch
- Kurzreferat
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Die Anzahl der Feuerbestattungen nimmt stetig zu. Bundesweit beträgt ihr Anteil bereits über 70 Prozent. Derzeit gibt es in Deutschland knapp 200 Humankremationsanlagen von kommunalen oder privaten Betreibern, die nicht zu vernachlässigende Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Klima haben können. Um diese Auswirkungen möglichst zu vermeiden oder gering zu halten, beschreibt die Richtlinie den aktuellen Stand der Prozesstechnik von Kremationsanlagen sowie Maßnahmen zum Vermeiden und Mindern dieser möglichen, schädlichen Auswirkungen. Dabei berücksichtigt sie neben den rein technischen Anforderungen auch ganz bewusst ethische Grundsätze. Darüber hinaus stellt sie eine konkrete messtechnische Anleitung zur Überwachung der Anlage gemäß 27. BImSchV zur Verfügung. Bei der aktuellen Überarbeitung wurden insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt:• Empfehlungen zur Einhaltung und Überwachung des CO-Grenzwerts• Empfehlungen für einen optimierten und umweltschonenden Betriebsablauf• Maßnahmen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz• neuste Erkenntnisse bei der Temperaturabsenkung in der Nachbrennzone• Anforderungen an Sarg, Sargausstattung und Beigaben• neuste Erkenntnisse beim Umgang mit Verstorbenen, die mit radioaktiven Stoffen belastet sind • Möglichkeiten zur Minderung und Begrenzung von Quecksilberemissionen• Auswirkungen der beigesetzten Asche auf den BodenDie Richtlinie ist gleichermaßen Arbeitsmittel für Bauherren und Betreiber, Planer und ausführende Firmen, Hersteller und Bezieher von Särgen und Bestattungszubehör, Aufsichts- und Überwachungsorgane sowie Prüfinstitutionen und Behörden. Für die vorgesehene Novellierung der 27. BImSchV stellt sie eine wichtige Informationsquelle dar.
Einspruch
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