VDI 3810 Blatt 4
Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Raumlufttechnische Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Operating and maintenance of buildings and building installations - Ventilating and air-conditioning installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-12
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 31
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie gilt für das Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen und RLT-Geräten (zentral und dezentral). Sie betrifft in Anlehnung an DIN 276 insbesondere die Kostengruppen 430 bis 434 sowie 439. Sie gilt nicht für Haushaltsgeräte nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.Die Richtlinie gibt Anlagenbesitzern und Anlagenbetreibern Empfehlungen für das sichere, bestimmungsgemäße, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Betreiben und Instandhalten von RLT-Anlagen. Sie legt Grundlagen der Instandhaltung fest und beschreibt das Instandhalten und definiert Begriffe, die zusammen mit Begriffen nach DIN EN 13306 zum Verständnis der Zusammenhänge notwendig sind. Werden RLT-Anlagen oder Anlagenteile für eine bestimmte Zeit nicht bestimmungsgemäß genutzt, sind für den technisch und hygienisch einwandfreien Zustand vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen erforderlich. Diese werden ebenfalls beschrieben.
FAQ
Antwort:
Wie alle VDI-Richtlinien (sowie DIN-Normen, DVGW-Arbeitsblätter ...) sind auch die VDI-MT-Richtlinien grundsätzlich nicht verpflichtend anzuwenden. Ausnahmen sind lediglich solche, die durch direkten Verweis in Rechtsnormen in Bezug genommen werden. Ein Beispiel für eine solche ist DIN 4109, die durch direkten Verweis bauaufsichtlich verpflichtend eingeführt ist.
VDI-Richtlinien (mit oder ohne "MT") sind Angebote an die Nutzenden, die ihnen helfen sollen, unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. "Verkehrssitte", "üblich", "allgemein anerkannte Regel der Technik") mit Inhalt zu füllen.
Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik entbindet auch nicht von der Haftung, doch rechtfertigt sie zunächst einmal die Vermutung, das jeweilige Werk oder die Dienstleistung sei nicht schuldhaft fehlerhaft.
Der Zusatz "MT" in der Richtliniennummer z.B. der VDI-MT 3810 Blatt 1 weist nur darauf hin, dass die jeweilige Richtlinie keine Regel der Technik im engeren Sinne ist, sondern auch Zusammenhänge beschreiben kann, die im Zusammenhang mit technischen Belangen entstehen. VDI-MT-Richtlinien werden nach denselben strengen Vorgaben wie VDI-Richtlinien erstellt. Hinsichtlich des Grads der Anerkennung sind sie daher gleichwertig, nur halt nicht "rein technisch".
Die kurze Antwort auf Ihre Frage ist daher: Die Anwendung von VDI-MT 3810 Blatt 1 ist nicht zwingend.
Antwort:
Schritte für eine hygienegerechte Wiederinbetriebnahme entnehmen Sie bitte der VDI-Expertenempfehlung VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 sowie der Richtlinie VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3.