VDI 3786 Blatt 21
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Entwurf
Umweltmeteorologie - Meteorologische Messungen - Verdunstung
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Environmental meteorology - Meteorological measurements - Evaporation
- Erscheinungsdatum
- 2024-11
- Enddatum der Einspruchsfrist
- 2025-02-28
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Die Verdunstung beschreibt den Prozess des Transports von Wasserdampf von Unterlagen, Pflanzen und freien Wasserflächen in die Atmosphäre. Zusammen mit dem Niederschlag und dem Abfluss gehört sie zu den hydrometeorologischen Größen, die Meteorologie und Hydrologie verbinden. Da beim Verdunstungsprozess Energie benötigt wird, erfolgt durch den Wasserdampf ein latenter Energietransport (latente Wärme), wobei die Freisetzung der Energie erst bei der Kondensation erfolgt. Die für die Ausbreitung von Luftbeimengungen wichtige Schichtung der Atmosphäre ist nicht nur temperatur- sondern auch feuchteabhängig (Feuchtkonvektion). Weiterhin ist der Wasserdampf wesentlich verantwortlich für die Aerosolbildung und das wichtigste Treibhausgas. Damit hat die Verdunstung erhebliche Auswirkungen auf alle Vorgänge in der Atmosphäre einschließlich Wasserkreislauf, Klima und Wettergeschehen und damit auch die Ausbreitung und Deposition von Luftbeimengungen. Bei Fragestellungen der Reinhaltung der Luft zu kurzzeitigen Phänomenen und Prozessen wird die aktuelle Verdunstung benötigt, beziehungsweise Verfahren, die Mittelwerte der Verdunstung für Zeiträume zwischen 10 min und 60 min liefern. Mittelwerte über längere Zeiträume dienen eher klimatologischen Untersuchungen. Da die Verfahren aufeinander aufbauen, wird ein möglichst vollständiger Überblick gegeben und auf mögliche Einschränkungen hingewiesen. Diese Richtlinie wendet sich an Kommunen, Landesämter (Luft, Wasser, Abfall, Ökologie), Umweltschutzbeauftragte, Gewerbeaufsichtsämter, staatliche Umweltämter, Stadt- bzw. Landschaftsplaner und -gestalter, Flughafengesellschaften, Deutscher Wetterdienst, Meteorologische Universitätsinstitute sowie beratende Ingenieure/Ingenieurinnen.
Einspruch
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