VDI 3464 Blatt 2
Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln für die energetische Nutzung im privaten und gewerblichen Bereich - Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Emission control - Storage and handling of wood chips for energy use in the private and commercial sector - Requirements under environmental, health, and safety aspects
- Erscheinungsdatum
- 2023-03
- Herausgeber
- VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
- Autor
- Fachbereich Umweltschutztechnik
- Zugehörige Handbücher
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- VDI-Handbuch Bautechnik
- VDI-Handbuch Bautechnik - Kauf Regelwerk Online
- VDI-Handbuch Facility-Management
- VDI-Handbuch Facility-Management - Kauf Regelwerk Online
- VDI-Handbuch Wärme-/Heiztechnik
- VDI-Handbuch Wärme-/Heiztechnik - Kauf Regelwerk Online
- VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft - Band 3: Emissionsminderung (Fortsetzung)
- VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft Band 3 - Kauf Regelwerk Online
- Seitenanzahl
- 87
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie beschreibt Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung möglicher Gefahren für die Umwelt, die Gesundheit von Mitarbeitern und Anwohnern sowie möglicher Materialschäden (z.B. Schäden an der Anlage, Heizwertverlust), die durch Lagerung und Umschlag von Holzhackschnitzeln beim Produzenten und/oder Händler sowie Anlieferung und Lagerung beim Endverbraucher auftreten können. Es werden Bereiche des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes, des Arbeits-/Gesundheitsschutzes und des Explosionsschutzes betrachtet. Materialschäden und Qualitätsbeeinträchtigungen beziehen sich sowohl auf das Produkt "Holzhackschnitzel", als auch auf Schäden am Lager, die durch die Lagerung der Holzhackschnitzel ausgelöst werden. Es werden Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Holzhackschnitzellagern sowohl als Haufwerk, wie auch in geschlossenen Bunkern festgelegt und Empfehlungen für die Herstellung, Qualität und Anlieferung der Holzhackschnitzel aufgestellt. Die Anforderungen dieser Richtlinie gelten ausschließlich für Lagerstätten mit einem Fassungsvermögen von maximal 2000 t atro und Holzhackschnitzel aus weitestgehend naturbelassenen Einsatz-/Rohstoffen. Schredderholz (durch mechanisches Brechen, d. h. mit stumpfen Werkzeugen zerkleinertes Holz), wird nicht betrachtet. Lagerstätten von Holzhackschnitzeln, die für die stoffliche Nutzung (z.B. Holzwerkstoffherstellung, siehe VDI 3462 Blatt 2) vorgesehen sind, werden ebenfalls nicht betrachtet.