Direkt zum Inhalt

VDI 2305 - Entwurf

Emissionsminderung - Brandtechnologische Prüfstellen und Batterieprüfstellen - Einrichtungen zur Prüfung des Brandverhaltens und andere Abgas emittierende Prüflaboratorien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Emission control - Fire technology and battery testing facilities - Fire behaviour testing facilities and other waste gas emitting test laboratories

Erscheinungsdatum
2023-10
Enddatum der Einspruchsfrist
2024-01-31
Herausgeber
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
112
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

In Deutschland werden weit über 100 Prüflaboratorien betrieben, in denen u.a. folgende Versuche durchgeführt werden: Versuche für die Beurteilung des Brandverhaltens von Bauteilen, Baustoffen und weiteren Materialien, zur Bestimmung des Feuerwiderstands von Bauteilen oder zum Nachweis der Wirksamkeit von Brandmelde und Löscheinrichtungen; sicherheitstechnische Versuche z.B. an elektrischen Energiespeichern, Solarmodulen und Brennstoffzellen; Versuche im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten. Bei der Durchführung solcher Versuche werden, je nach Prüfobjekt/-material und Prüfzeitraum, sehr große Abgasmengen mit zum Teil sehr gefährliche Schadstoffen emmitiert. Es sind Abgasvolumenströme bis zu 50000 m³/h bekannt. Derzeit gibt es keine einheitlichen Vorgaben für den Betrieb, die notwendigen Minderungsmaßnahmen sowie die Überwachung solcher Anlagen. In der Praxis existieren sehr unterschiedliche Lösungen für solche Anlagen und deren Abgasreinigung. Teilweise werden sie auch ohne Abgasreinigung betrieben. Die Richtlinie legt für diese Prüflaboratorien erstmals Mindestanforderungen an Planung, Bau, Betrieb und Überwachung fest, um die Umweltauswirkungen, die von diesen Anlagen ausgehen können, gemäß dem Stand der Technik zu vermeiden oder zu mindern.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
219,10 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Bitte beachten Sie, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen