VDI 2077 Blatt 3.3
Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung bei Solaranlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation for solar systems
- Erscheinungsdatum
- 2016-08
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 46
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für verbundene Heizanlagen mit thermischer Solarunterstützung, für die eine Kostenaufteilung auf die Bereiche "Heizung" und "Trinkwassererwärmung" vorgenommen werden soll. Damit ist die Möglichkeit einer transparenten, für den Nutzer nachvollziehbaren und rechtssicheren Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung geschaffen. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,02-fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.
FAQ
Antwort:
Zunächst ist es nicht entscheidend, ob es sich um Einrohr- oder Zweirohrsysteme handelt, sondern ob freiliegende Wärme abgebende Leitungen vorhanden sind. Ehrlich gesagt, habe ich es nicht verstanden: drei Stränge mit vier Einrohrsystemen und fünf Zweirohrsystemen. Was soll das sein? Ich vermute, gemeint sind drei vertikale Stränge, von denen horizontale Verteilsysteme abgehen.
In diesem Fall könnte VDI 2077 rechtssicher angewandt werden, wenn eine Nutzergruppentrennung vorgenommen würde. Das setzte dann aber die Installation von mindestens 2, wahrscheinlich aber von 7 Wärmezählern voraus. Das ist wahrscheinlich unwirtschaftlich.
Alles andere ist problematisch. Zwar könnte mit dem Bilanzverfahren der Grundwärmeanteil bestimmt werden. Wie sollte dieser dann aber verteilt werden?
Wir empfehlen hier die Absenkung der Heizkurveneinstellung, insbesondere für den Schwachlastbereich. Das vermeidet Überheizungen, ist also energiesparend, dürfte dann aber vor allem zu einer deutlichen Steigerung des Verbrauchswärmeanteils führen, sodass man normal abrechnen könnte.
Antwort:
Ein Abrechnungsunternehmen kann für Sie die Prüfung übernehmen, ob die Voraussetzungen für eine Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Blatt 3.5 erfüllt sind und ggf. die Abrechnung entsprechend durchführen. Aus Neutralitätsgründen kann ich Ihnen kein individuelles Unternehmen empfehlen. Über die Preisgestaltung der Abrechnungsdienstleister liegen mir keine Informationen vor.