Direkt zum Inhalt

VDI 2077 Blatt 3.3

Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung bei Solaranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation for solar systems

Erscheinungsdatum
2016-08
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
46
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für verbundene Heizanlagen mit thermischer Solarunterstützung, für die eine Kostenaufteilung auf die Bereiche "Heizung" und "Trinkwassererwärmung" vorgenommen werden soll. Damit ist die Möglichkeit einer transparenten, für den Nutzer nachvollziehbaren und rechtssicheren Berücksichtigung solcher Anlagen im Rahmen der Heizkostenabrechnung geschaffen. Es wird vorausgesetzt, dass die Kollektorfläche größer ist als das 0,02-fache der Nutzfläche der Nutzeinheiten. Solare Nahwärmekonzepte und Anlagen mit saisonalen Speichern sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
117,70 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Wenn man die Berechnungsgleichungen der Richtlinie anwendet, sollten die Zahlen rauskommen. Falls dem nicht so ist, zeigen Sie uns gerne auf, wo Abweichungen auftreten.
Es ist möglich, dass einzelne Ausschussmitglieder sich für ihren persönlichen Gebrauch Berechnungstabellen erstellt haben. Eine abgestimmte, "offizielle" Datei gibt es jedoch nicht.

Antwort:

Stimmt: Ein Konzept mit im Sommer durchlaufendem BHKW ist technisch nicht sinnvoll, insbesondere da überhaupt keine Nutzwärmeabgabe in Form von Trinkwassererwärmung vorliegt.

Unklar ist das messtechnische Konzept. Möglicherweise wird die Wärmeabgabe des BHKW erfasst; wenn nicht geheizt wird, sind das aber nur Verluste. Insofern ließe sich dann der Betreiber im Sommer die Brennstoffkosten subventionieren, obwohl gar kein Verbrauch vorliegt.

VDI 2077 Blatt 3.1 geht natürlich davon aus, dass ein erfasster oder berechneter Verbrauch ab Wärmeerzeuger aus einem vorliegendem Nutzwärmebedarf resultiert.

So wie dargestellt, erscheint das sehr fragwürdig. Evtl. liegt auch ein Verstoß gegen andere Regularien vor; z.B. gibt es ja teilweise Steuererstattungen bzw. KWK-Boni für den Betreiber. Wenn die Wärme gar nicht genutzt wird, wären diese Vergünstigungen natürlich zu Unrecht gezahlt.

Unabhängig davon ist zu vermuten, dass überhaupt nicht nach Blatt 3.1 abgerechnet wird. Das wäre zunächst zu klären.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen