VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Heizkosten zerfallen in einen verbrauchsunabhängigen und einen verbrauchsabhängigen Teil. Den verbrauchsunabhängigen Teil kann man sich näherungsweise als Kostenanteil für die Bereitstellung einer Heizung vorstellen, schlicht dafür, dass Ihnen als Nutzer die Möglichkeit gegeben wird, die Heizung aufzudrehen, wenn es kalt wird. Er fällt auch an, wenn von der Möglichkeit zu heizen, kein Gebrauch gemacht wird. Es spielt da auch keine Rolle, ob einzelne Räume keine Heizkörper haben. Diese Räume werden ja trotzdem mit beheizt.
Die Frage hat insofern nichts mit der Richtlinie VDI 2077 Beiblatt zu tun, bei der es um die Korrektur von Kostenverschiebungen durch Rohrwärmeabgabe geht.