VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Die Plausibilität ist eine Frage der Blickrichtung. Tritt Rohrwärme auf, so ist es, wenn man von der anderen Seite her schaut, so, dass ein unplausibel niedriger Verbrauch angezeigt wird, während der tatsächliche Brennstoffverbrauch ja eindeutig am Gaszähler oder Füllstandsanzeiger des Öltanks abzulesen ist. Bitte folgen Sie mir bei folgendem Gedankengang: Am Ende eines Jahrs stellen Sie fest, dass die Brennstoffmenge x verbraucht wurde. Bei den Nutzern stehen auf den Heizkostenverteilern aber nur sehr geringe Werte, die gar nicht zu dieser Brennstoffmenge zu passen scheinen. Aus dieser Perspektive gesehen, wird Ihnen dann sofort der Gedanke kommen, dass die Wärme offenbar in die Wohnungen kommt, aber halt nicht gezählt wird. Nun aus der anderen Richtung geschaut: Für den Nutzer einer Wohneinheit scheint a priori Anzeige = Verbrauch, und so fragen Sie: „Wieso bezahle ich so viel, wenn ich so wenig angezeigt bekomme?“ Das Rohrwärmekorrekturverfahren nach VDI 2077 Beiblatt ist ein bewährter Ansatz, mit dessen Hilfe man die nicht gezählten Wärmemengen bestimmt. Wenn der Rohrwärmeanteil groß ist, ist naturgemäß dann auch die Korrektur groß, ggf. deutlich größer als die Summe der Anzeigewerte.
Antwort:
Nein, diese Interpretation des Texts geht völlig am Gemeinten vorbei. Primäres Ziel der Richtlinie ist es, Kostenverzerrungen zu beseitigen, die in Liegenschaften mit signifikantem Rohrwärmeanteil auftreten können. Das Vorliegen von Rohrwärme in einer Liegenschaft wird in der statistischen Verteilung der Verbrauchswerte der Nutzer augenfällig. Nicht immer, wenn Rohrwärme auftritt, ist diese auch signifikant. Um die unnötige Anwendung der Richtlinie zu vermeiden, wurden daher die Anwendungsgrenzen definiert. Sind die drei Kriterien erfüllt, so empfiehlt sich in jedem Fall die Anwendung einer Korrektur. Andernfalls kommt es zu Kostenverschiebungen, die letztendlich dazu führen, dass einzelne Nutzer unerfasste Wärme zugerechnet bekommen, die nicht sie, sondern andere Nutzer erhalten haben. Der Anlagenzustand spielt für diese Fragestellung keine Rolle.
Eine ganz andere Problematik ist eine nicht optimale Betriebsweise von Anlagen. Bei ungünstiger Betriebsweise einer Anlage kann es z. B. passieren, dass einzelne Nutzer nicht genügend Wärme geliefert bekommen. Dem versucht man dann durch Erhöhung der Vorlauftemperatur zu begegnen, handelt sich dadurch aber einen höheren Energieverbrauch (= schlechtere Energieeffizienz) und mehr Rohrwärme ein. Anlagen mit solchen Defiziten müssen mit Blick auf energieeffizienten Betrieb eigentlich saniert werden, doch geschieht dies wegen der entstehenden Kosten häufig nicht. Der Richtlinienausschuss wollte ausschließen, dass das Rohrwärmeverfahren dazu missbraucht wird, fällige Anlagensanierungen aufzuschieben.
Die Systematik ist folgende: Die Heizkostenverordnung verlangt verursachergerechte Abrechnung, um dem einzelnen Nutzer die Möglichkeit zu bieten, durch sein gezieltes Verhalten zu einer sparsamen Energienutzung beizutragen. Die Energieeinsparverordnung verlangt möglichst gute Energieeffizienz der Anlagen. Dies bedeutet, nur so viel Energie zu verbrauchen, wie nötig ist, um die gewünschten Raumkonditionen zu erreichen. Die beiden Fragestellungen sind insoweit voneinander unabhängig. Es kann durchaus energieeffizient betriebene Anlagen geben, in denen eine deutliche Rohrwärmeproblematik (d. h., es wird wenig Energie verbraucht, aber die Kosten nicht gerecht aufgeteilt) auftritt, ebenso wie es sanierungsbedürftige Anlagen geben kann, bei denen keine Rohrwärmeproblematik augenfällig wird (d. h., es wird Energie verschleudert, aber immerhin die Kosten gerecht verteilt).