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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Die Ermittlung der umlagefähigen Kosten ist Thema der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1. Die Richtlinie können Sie über den Beuth Verlag beziehen oder in einer Auslegestelle einsehen. Die Frage, welche Instandhaltungs- und Instandsetzungskonsten umgelegt werden können, wird in der Betriebskostenverordnung beantwortet. Diese finden Sie u. a. unter www.gesetze-im-internet.de.

Antwort:

Der Verbrauchswärmeanteil ist die Summe der für die Heizkörper ermittelten Verbrauchswerte bezogen auf den Heizwärmeverbrauch und die Basisempfindlichkeit. Solange alle diese Eingangswerte der Gleichung noch zur Verfügung stehen, kann er immer wieder neu ausgerechnet werden. Ansprüche des Vermieters an den Mieter sind noch bis zu drei Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich. Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Unterlagen noch vorhanden sind.

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