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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Ja, der Sachverhalt ist wie Sie beschreiben, gegenüber den Raumnutzern mit Heizkörper ungerecht, da Sie nicht erfassen, ob der Heizkörper benutzt wird oder nicht. Allein aus dem Vorhandensein eines Heizkörpers darauf zu schließen, dass dieser benutzt wird ist nicht in jedem Fall richtig.
Das Problem sind die Alternativen, der messtechnische Aufwand, der betrieben werden muss, um es wirklich ganz richtig zu machen soll ja den "Streitwert" auch nicht übersteigen.

Antwort:

Bei der Anwendung der VDI-Richtlinie 2077 geht es nicht um die Verteilung zu Gunsten oder zu Lasten von Wohnungen oder Gewerbe. Die Richtlinie soll helfen, die Abrechnung gerechter zu machen. Häufig profitieren Wohnungen, durch die Heizungsleitungen laufen, von der Wärmeabgabe der Rohe, sodass bei reiner Erfassung der Verbräuche an den Heizkörpern ein zu geringer Werte abgerechnet würde. Der von Ihnen geschilderte Fall passt nicht zur Abrechnung nach VDI 2077. Eigentlich müssten Sie davon profitieren, dass die Beheizung des EG nun von einem Mieter finanziert wird, Gegenüber einem Leerstand ist eine Verbesserung zu erwarten. Bitte lassen Sie die genauen Umstände mit der Abrechnung fachgerecht prüfen!

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