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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Eine völlig gerechte Verteilung wird es wohl nicht geben, denn dafür müsste man eine KWh Heizenergie, gleich, ob sie nun aus Öl, Gas oder Kohle erzeugt wird, in Berlin billiger machen als beispielsweise in Düsseldorf, weil der Winter insgesamt in Berlin zumeist kälter ist als in Düsseldorf. Dasselbe gilt innerhalb eines Gebäudes. Ja, eine Dachgeschosswohnung hat gegenüber einer Wohnung zwischen zwei beheizten Geschossen eine Art Lagenachteil, schlimmer noch eine Eckwohnung in einer großen Anlage gegenüber den innenliegenden Wohnungen. Mir erscheint es vernünftig, dass eine KWh einen bestimmten Preis hat und man versucht, die gelieferte Energie dem in Rechnung zu stellen, der sie geliefert bekommt. Damit kann man nachvollziehbar kalkulieren und so sparen, wie es mit den eigenen Behaglichkeitsanforderungen verträglich ist. Das deckt sich mit der Philosophie, die hinter dem Energieausweis (und hinter genormten Verbrauchswerten für Pkws) steht: Wenn transparent ist, wie hoch der Verbrauch in der Wohnung (oder mit dem Pkw) unter Standardbedingungen ist, dann kann man vergleichen und sich die Wohnung (den Pkw) aussuchen, dessen Verbrauch zu bezahlen man bereit ist. Wenn ich besonders sparsam fahre, komme ich mit demselben Pkw unter denselben Bedingungen mit weniger Verbrauch ans Ziel als jemand, mit Bleifuß fährt. Und ebenso kann ich, wenn ich sparsam heize, in derselben Immobilie weniger verbrauchen als jemand, der für seine Behaglichkeit 23 °C haben möchte. Man darf halt nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Antwort:

Nicht zwingend. Heizkostenverteiler werden in Prüfständen geprüft und so kalibriert und bewertet, dass ihre Messwerte mit der von dem jeweiligen, spezifizierten Heizkörper abgegebenen Wärmemenge korrelieren. Anders ausgedrückt: Ich kann einen Heizkostenverteiler desselben Typs an zwei verschiedenen Heizkörper anbringen. Er zeigt dann üblicherweise denselben Zahlenwert an, solange nur die Temperaturen der Heizkörper und des Raums identisch sind. Hat jetzt der eine der beiden Heizkörper beispielsweise die doppelte Fläche, gibt er natürlich mehr Wärme an den Raum ab. Das muss ich dann durch Faktoren rechnerisch berücksichtigen.

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