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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Nein, das ist nicht Thema dieser Richtlinie. Der möglicherweise dadurch entstehende Fehler dürfte allerdings auch deutlich unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze liegen.

Antwort:

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, welcher Grundkostenanteil im Rahmen der Vorgaben der HeizkV zu wählen ist. Ein hoher Grundkostenanteil ist auf jeden Fall immer dann zu wählen, wenn echte Fixkosten entstehen. Das ist z. B. bei Fernwärme der Fall, wenn durch den Leistungspreis ein hoher Kostenanteil verursacht wird. Wenn andere objektive Sachverhalte vorliegen, die zu einer unplausiblen Kostenverteilung führen, kann dies auch eine Umstellung auf 50/50 begründen. Da es (bislang – eine in Arbeit befindliche Richtlinie soll das ändern) keine klaren Vorgaben gibt, ist jede Mehrheitsentscheidung durch einzelne Eigentümer zunächst einmal anfechtbar. Eine parallele Anwendung von VDI 2077 Beiblatt und Anpassung des Grundkostenanteils würde man in Ihrem Fall nicht empfehlen. Rohrwärme sollte durch VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden, alle anderen Einflüsse gegebenenfalls durch die Anpassung der Grundkosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kostenabtrennung für Warmwasser mit Wärmezähler. Im Warmwasseranteil sind natürlich auch Verteilverluste enthalten, die sich letztlich wie Rohrwärme auswirken. In der Korrektur nach VDI 2077 Beiblatt sind diese allerdings nicht enthalten. D. h. es wäre sehr logisch, die Heizkosten nach VDI 2077 Beiblatt zu korrigieren, für die Warmwasserkostenverteilung dagegen eine Anpassung des Grundkostenanteils.

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