VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Eine Rohrwärmekorrektur kann vorgenommen werden, wenn aus den Abrechnungen erkennbar wird, dass Verteilungsungerechtigkeiten auftreten. D.h., die Werte zeigen auf, dass Nutzer Wärme bezahlen, die sie nicht selbst nutzen. Ob sich das für Sie persönlich kostenerhöhend oder kostensenkend auswirkt, kann man per Ferndiagnose nicht beantworten. Es kann unterschiedliche Gründe dafür geben, dass in einer Nutzeinheit die Heizung mehr oder weniger stark genutzt wird, mal technischer Natur, mal in individuellen Vorlieben begründet. Grundsätzlich tritt das Problem eher auf, wenn ein Gebäude wärmegedämmt wird, aber die heiztechnische Anlage nicht modernisiert wird.
Antwort:
Der Aspekt unterschiedlich langer Rohre in Dachgeschosswohnungen wurde bereits am 3.4.2015 gefragt und beantwortet. (Suchwort: "Stummel")
Zu juristischen Fragestellungen ("Müssen wir ... hinnehmen?") können und dürfen wir Sie nicht beraten.