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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

Einrohr in den Wohnungen, Zweirohr im Haus? Das ist mir nicht verständlich.
Die Anwendung der VDI 2077 Blatt 3.5 (früher: Beiblatt) ist letztendlich unabhängig vom vorhandenen Heizungssystem. Es kommt nur darauf an, ob Rohrwärme tatsächlich in erheblichem Ausmaß vorhanden ist. Es besteht keine Pflicht, der Heizkostenabrechnung eine Dokumentation der Überprüfung beizulegen. Aus dem Fehlen dieser Beilage lässt sich denn auch nicht schlussfolgern, dass keine Überprüfung stattgefunden hätte.

Antwort:

Die Situation klingt in der Tat deutlich nach Rohrwärmeproblematik. Hier ist auf jeden Fall eine 50:50-Verteilung zu bevorzugen, um die Problematik schon einmal ein Stück weit zu entschärfen.

Sie schreiben von Funkwärmezählern. Gemeint sind wahrscheinlich Heizkostenverteiler mit Funkablesung (Geräte an den einzelnen Heizkörpern). Ein Verbrauchswärmeanteil von 54% ist eigentlich unkritisch. Das Abrechnungsunternehmen sollte überprüfen, ob die Basisempfindlichkeit und die Faktoren f_Sk und f_KQ richtig angewendet wurde.

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