VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Als VDI dürfen wir, wie im Disclaimer über diesem FAQ ausgeführt, keine Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit haben, können wir Ihnen daher nur empfehlen, Ihre Heizkostenabrechnung von Fachleuten, z. B. einer Verbraucherberatung, überprüfen zu lassen. (Die Verbraucherberatung in Stuttgart hat beispielsweise sehr kompetente Berater.)
Antwort:
Wenn Unstimmigkeiten auftreten, sollte sich jeder zunächst an seinen Vertragspartner wenden. Für den Mieter ist das der Vermieter, ein Eigentümer muss sich über die Eigentümergemeinschaft an den Abrechnungsdienstleister wenden. Die Anwendung von VDI 2077 Beiblatt ist normalerweise nicht verpflichtend sondern geschieht auf Basis einer Kann-Bestimmung in der Heizkostenverordnung. Demnach liegt die Anwendung im Ermessen des Eigentümers bzw. der Eigentümergemeinschaft. Das Ermessen kann beim Vorliegen von krassen Kostenverschiebungen allerdings durch Gerichtsbeschluss eingeschränkt werden, siehe dazu frühere Fragen. Unabhängig davon bieten viele Verbraucherberatungen die Überprüfung von Heizkostenabrechnungen an, siehe auch dazu frühere Fragen.