VDI 2077 Blatt 3.2
Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen
Auf einen Blick
- Englischer Titel
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Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations
- Erscheinungsdatum
- 2013-06
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Facility-Management
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 23
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
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Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.
FAQ
Antwort:
Wärmemengenzähler (WMZ) haben ganz sicher den Vorteil, dass trennscharf erfasst wird, wie viel Wärme genau in den jeweiligen Strang geht. Dennoch sehe ich das Kernproblem nicht als gelöst an: Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auch Streit über die Verteilung zwischen den Gruppen "Einrohr" und "Zweirohr". (Warum fällt mir eigentlich gerade der Film "Keinohrhasen" ein?) Es gäbe zwischen diesen beiden Gruppen auch dann immer noch unterschiedliche Erfassungstechnik. Aus meiner Sicht spricht hier einiges für eine Nutzergruppentrennung. Zu rechtlichen Fragen können und dürfen wir Sie nicht beraten.
Antwort:
Dieses FAQ kann, wie auch im Disclaimer oben dargestellt, keine Rechtsberatung liefern oder ersetzen. Aus technischer Sicht plausibel ist das vorgeschlagene Vorgehen, aber ob es rechtssicher ist, kann Ihnen nur ein Rechtsberater oder die Rechtsabteilung eines Abrechnungsunternehmens sagen.